TARPSY: Regelung der zusätzlich verrechenbaren Leistungen ab dem 1. Januar 2024

Nach der Vereinbarung zu den separat verrechenbaren Leistungen unter ST Reha sind die Tarifpartner nun verpflichtet, eine analoge Vereinbarung für TARPSY abzuschliessen. Das Ziel von H+ ist es, die Vereinbarung per 1. Januar 2024 abzuschliessen. Die Mitglieder haben nun Zeit, die Prozesse mit den Kostenträgern entsprechend neu zu planen.

Die Vereinbarung zu den separat verrechenbaren Leistungen unter ST Reha ist per 1. Januar 2022 in Kraft getreten. Ein Passus im Vertrag verpflichtet die Tarifpartner, eine analoge Vereinbarung für TARPSY abzuschliessen.

H+ erarbeitet aktuell zusammen mit den Tarifpartnern die entsprechende Vereinbarung. Dank konstruktiver Zusammenarbeit und den gewonnenen Erkenntnissen im ähnlichen Prozess in der ST Reha klären die Beteiligten aktuell bereits die letzten inhaltlichen Fragen. Das Ziel ist es, dass die Tarifpartner die Vereinbarung bis Ende Juni 2023 unterzeichnen und dem Bundesrat zur Genehmigung einreichen. Wir informieren Sie zeitnah über die Ausgestaltung der Vereinbarung.

Sie können per 1. Januar 2024 mit der erwähnten Vereinbarung rechnen und wir bitten Sie, Ihre Prozesse, insbesondere bezüglich Tarifverhandlungen, bis dahin mit den Kostenträgern entsprechend zu planen und allenfalls anzupassen.

Kontakt

Bernhard  Freudiger

Bernhard Freudiger

031 335 11 64
E-Mail