Praxistaugliche Regelung der Akut- und Übergangspflege nötig

Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) kommt zum Schluss, dass die Akut- und Übergangspflege praxistauglicher ausgestaltet und adäquat finanziert werden muss. Für das laufende H+ Projekt «Finanzierung und Tarifierung an den Schnittstellen» können diesbezüglich  Synergien genutzt werden.

Die Firmen Ecoplan und Serdaly&Ankers haben im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG) die Akut- und Übergangspflege (AÜP) unter die Lupe genommen. Sie haben dabei Meinungen von Expert:innen  aus dem stationären und ambulanten Bereich eingeholt sowie Akutspitäler und Rehabilitationskliniken befragt.

Angebotslücken schliessen
Die Autorinnen machen Lücken in der Nachsorge von Patient:innen aus, die nach einem Spitalaufenthalt noch nicht in ihr gewohntes Umfeld zurückkehren können, resp. die eine Übergangslösung brauchen, bevor sie in die Rehabilitation eintreten können. Um die Lücken zu schliessen, sollte die AÜP von einem Finanzierungsinstrument (gemäss Artikel 25a Absatz 2 KVG) zu einem eigentlichen Versorgungsangebot weiterentwickelt werden, nämlich einem interprofessionellen Übergangsangebot, das an bestimmte Anforderungen geknüpft ist (Triagierung, Art der Leistungen, Dauer, Personal, Infrastruktur). Bezüglich Regelung der Finanzierung geben die Autorinnen keine abschliessende Empfehlung ab. Sie halten aber fest, dass die Nichtvergütung der Aufenthaltskosten eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme des Übergangsangebots behindert. H+ hat schon mehrfach auf diesen Punkt hingewiesen.

Finanzierung nachbessern
Das BAG analysiert zurzeit die Ergebnisse der Studie und prüft Optionen für das weitere Vorgehen. Aus Sicht von H+ ist eine nachhaltige Finanzierung zwingende Voraussetzung, damit das interprofessionelle Übergangsangebot auch praktisch umsetzbar ist. H+ fordert, die Dauer der Vergütung von heute zwei Wochen deutlich zu verlängern, und die Kosten für Hotellerie  aufzunehmen. H+ fordert das BAG ausserdem dazu auf, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten. Diese soll auch aufzeigen, ob für die erwähnten Nachbesserungen eine Anpassung des KVG notwendig ist oder nicht.

Synergien nutzen
Dieser Prozess ist auch für das laufende Projekt von H+ «Finanzierung und Tarifierung von Leistungen an den Schnittstellen» relevant, dessen Ziel in der Vollkostenfinanzierung analog Spitalfinanzierung besteht. Dabei kann H+ auf bereits erarbeiteten Grundlagen aufbauen, namentlich der Definition der Patientengruppe. Zentral ist die Erstellung eines validen Mengen-Kosten-Gerüsts für die ganze Schweiz. Nur so scheint eine Verhandlungslösung mit den Kostenträgern – Kantone und Krankenversicherer – realistisch.

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Stefan  Berger

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