Klärung der Regeln zur Verrechnung der Positionen 4700.00 Auftragstaxe und 4707.00 Präsenztaxe durch Laboratorien

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) klärt in einem Schreiben die Bedeutung der Formulierung «Einmal pro Auftrag und pro Tag» für die Verrechnung der Positionen 4700.00 und 4707.00 durch Laboratorien zulasten der obligatorischen Krankenversicherung.

Seit dem 1. Januar 2012 ist die Verrechnung der Positionen 4700.00 Auftragstaxe und 4707.00 Präsenztaxe durch Laboratorien zulasten der obligatorischen Krankenversicherung nach dem Krankenversicherungsgesetz (KVG, SR 832.10) auf einmal pro Tag und pro Patient/in beschränkt, sofern am jeweiligen Tag mindestens ein Auftrag zur Durchführung von Analysen erfolgt ist. Es hat sich gezeigt, dass die aktuelle Formulierung «Einmal pro Auftrag und pro Tag» in den Positionen 4700.00 und 4707.00 nicht eindeutig ist und unterschiedlich ausgelegt werden kann.

Das BAG macht deshalb alle betroffenen Tarifpartner darauf aufmerksam, dass «Einmal pro Auftrag und pro Tag» bedeutet, dass die Laboratorien die Position 4700.00 Auftragstaxe oder die Position 4707.00 Präsenztaxe nur einmal pro Tag verrechnen dürfen, sofern sie am jeweiligen Tag mindestens einen Analysenauftrag erhalten haben, unabhängig davon, wie viele nach KVG zugelassene Leistungserbringer ihnen einen oder mehrere Analysenaufträge erteilt haben, wobei bei einer Verteilung des Auftrags auf mehrere Laboratorien nur das Erstlaboratorium, das den Auftrag erhalten hat, die entsprechende Taxe verrechnen darf. Diese Regelung gilt für die betroffene versicherte Person, einschliesslich der Patienten/innen/betroffenen Personen z. B. bei einer Kopplungsuntersuchung in der medizinischen Genetik.

Bei der nächsten ordentlichen Anpassung der AL werden die Limitationen der Positionen 4700.00 Auftragstaxe und 4707.00 Präsenztaxe eindeutiger ausformuliert.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Schreiben unter «Dokumente».

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