Arzneimittel: Grand Frère Packungen (Grosspackungen) werden noch bis am 1. Juli 2023 vergütet

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet Grand Frère Packungen (Grosspackungen), die gegenüber den Kleinpackungen zu einer Einsparung führen, ausnahmsweise noch bis 1. Juli 2023. Dies teilt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat im Dezember 2020 die Frist zur Vergütung von Grand Frère Packungen aufgrund der besonderen Situation und aus wirtschaftlichen Überlegungen bis Ende 2021 verlängert.

Vergütung noch bis am 1. Juli 2023
Bis Ende 2021 wurden 168 von 377 Grosspackungen in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen. Mit der neuerlichen Verlängerung der Übernahme durch die OKP bis am 1. Juli 2023 können Pharmaunternehmen noch bis 10. Mai 2023 ein Gesuch für die Aufnahme der Grosspackungen in die SL stellen.

Nach dem 1. Juli 2023 werden nur noch Grosspackungen übernommen, welche auf der SL gelistet sind. Grosspackungen, die im stationären Setting verwendet werden und über die stationären Tarifstrukturen (SwissDRG, TARPSY, ST Reha) pauschal vergütet werden, sind von der Regelung nicht betroffen. Im stationären Setting dürfen Gesundheitsinstitutionen somit auch Grosspackungen, die nicht auf der SL geführt sind, verwenden.

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