Swiss DRG AG hat die ST Reha Version 1.0 verabschiedet – H+ stellt Forderungen

Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat die ST Reha Version 1.0 verabschiedet. Er empfiehlt eine Einführung per 1. Januar 2022. Der Verwaltungsrat hat zudem beschlossen, die Tarifstruktur ST Reha Version 1.0 beim Bundesrat zur Genehmigung einzureichen. H+ hat als Mitglied des Verwaltungsrates der SwissDRG AG der Tarifstruktur jedoch nur zugestimmt, wenn die noch nicht erfüllten Forderungen von H+ bis Mitte Jahr bzw. für die zukünftigen Versionen erfüllt werden.

Bei den Forderungen von H+ bezüglich der ST Reha Tarifstruktur handelt es sich um folgende zwei Punkte:

  • Die Verhandlungen bezüglich einer nationalen Zusatzvereinbarung für die separate und zusätzliche Verrechnung von medizinischen Leistungen während einem stationären Aufenthalt unter ST Reha oder TARPSY zwischen H+, santésuisse, curafutura und MTK/ZMT laufen noch. Die betroffenen Organisationen müssen bis Mitte 2021 zu einem Ergebnis kommen und eine adäquate Zusatzvereinbarung vorlegen, damit die separate und zusätzliche Verrechnung von medizinischen Leistungen unter ST Reha und TARPSY ab dem 1. Januar 2021 möglich wird. Dies ist zentral, damit bei der Patientenselektion keine Fehlanreize entstehen. Es geht hier somit im Wesentlichen um das Wohl der Patientinnen und Patienten und nicht um finanzielle Interessen einzelner Leistungserbringer.
  • Damit zukünftig ein möglichst vollständiger Leistungsbezug sichergestellt werden kann, ist die Kodierung von Fällen über die Analogiekodierung der vier Leistungsbereiche Neurologie, Kardiologie, Pneumologie und «Andere» (plus Hauptdiagnose) anstelle einer BA-Kodierung bis längstens zur Datenerhebung 2024 (Daten 2023) zulässig. Die SwissDRG AG wird die Ablösung der Analogiekodierung als Entwicklungsschwerpunkt ST Reha aufnehmen und die Arbeiten dazu bis Ende 2021 ausführen. Für H+ ist es zudem ein wichtiges Anliegen, dass diese Arbeiten unter Einbezug der Partner und insbesondere der Fachexpertise der Leistungserbringer der stationären Rehabilitation durchgeführt werden.

Weiter hat H+ der Verabschiedung von ST Reha nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass der H+ Vorstand die Tarifstruktur genehmigt bzw. die H+ Mitglieder ST Reha V1.0 zustimmen.

Differenzierte Tarife sind zwingend
Die Erklärungskraft von ST Reha V1.0 betreffend Kostenunterschiede ist noch sehr bescheiden. Somit wird es für die Einführung zwingend Leistungserbringer-spezifische Tarife benötigen, d.h. differenzierte Dayrates (Baserates). Nur so können die unterschiedlichen Leistungsspektren und Rahmenbedingungen der einzelnen Leistungserbringer der stationären Rehabilitation adäquat und sachgerecht abgegolten werden. Damit dies für alle Tarifpartner klar ist, hat der Verwaltungsrat der SwissDRG AG entsprechende «Feststellung des Verwaltungsrats der SwissDRG AG betreffend Abbildung von Kostenunterschieden durch die Tarifstruktur ST Reha und Schlussfolgerungen für differenzierte Preise» verabschiedet und publiziert. Dies war seitens H+ ebenfalls eine wichtige Bedingung für die Zustimmung zur Einführungsversion ST Reha V1.0.

Weitere Schritte
An der H+ Vorstandssitzung vom 1. April 2021 wird die H+ Geschäftsstelle dem Vorstand beantragen, ST Reha zu genehmigen oder die nationale Tarifstruktur ST Reha V1.0 für die Abgeltung der stationären Rehabilitation den Mitgliedern zur Abstimmung gemäss Art. 21 lit. j der Statuten zu unterbreiten und zur Zustimmung zu empfehlen. Je nach Entscheid des H+ Vorstandes wird die H+ Geschäftsstelle die nächsten Schritte einleiten und Sie über den Stand der Arbeiten informieren. Bei Rückfragen steht Gilles Hirt gerne zur Verfügung.

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