KVG-Revision «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» tritt per 1. April 2021 Kraft

Am 1. April 2021 tritt die KVG-Änderung «Stärkung der Qualität und Wirtschaftlichkeit» in Kraft. Für Kliniken und Spitäler ändern sich damit verschiedene gesetzliche Regelungen betreffend der Qualitätsentwicklung. Der Bundesrat setzt neu Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen. Die Inhalte der Verträge zur Qualitätsentwicklung zwischen den Verbänden der Leistungserbringer und Versicherer werden gesetzlich stärker vorgegeben.

Mit dem Inkrafttreten der KVG-Änderung am 1. April 2021 erhält der Bundesrat die Aufgabe, alle vier Jahre die zu erreichenden Ziele im Hinblick auf die Sicherung und Förderung der Qualität der Leistungen (Qualitätsentwicklung) festzulegen (Art. 58 KVG). Der Bundesrat übernimmt damit und mit der Überprüfung der Zielerreichung die Führung in der Qualitätsentwicklung. Das revidierte KVG enthält neue Instrumente, die dazu dienen, die Ziele des Bundesrates zu konkretisieren und umzusetzen. Dabei werden alle Akteure involviert und auch H+ ist verpflichtet, mit den Verbänden der Krankenversicherer nationale Qualitätsverträge abzuschliessen.

Qualitätsverträge
Mit den Qualitätsverträgen wird das Ziel verfolgt, einheitliche und für alle Spitäler und Kliniken verbindliche Regeln zur Qualitätsentwicklung festzulegen (nKVG Artikel 58a). Die Qualitätsverträge müssen mindestens folgendes regeln:

  • Die Qualitätsmessungen und die Massnahmen zur Qualitätsentwicklung
  • Die Zusammenarbeit der Vertragspartner bei der Festlegung von Verbesserungsmassnahmen
  • Die Überprüfung der Einhaltung der Verbesserungsmassnahmen
  • Die Veröffentlichung der Qualitätsmessungen und der Verbesserungsmassnahmen
  • Die Sanktionen bei Vertragsverletzung
  • Das Erstellen eines Jahresberichts über den Stand der Qualitätsentwicklung zuhanden der Eidgenössischen Qualitätskommission und des Bundesrats

Die Qualitätsverträge müssen dem Bundesrat auf den 1. April 2022 zur Genehmigung eingereicht werden. H+, curafutura und santésuisse erarbeiten aktuell ein Konzept das die Mechanismen zur Qualitätsentwicklung festlegen soll.

H+ hat das Konzept vergangenen Herbst bei seinen Mitgliedern vernehmlasst und die Rückmeldungen aufgenommen. Über die weiteren Entwicklungen wird H+ zu gegebener Zeit informieren (allgemeine Informationen finden Sie auf der H+ Webseite).

Änderungen in der KVV aufgrund der Vernehmlassung
Aufgrund der Vernehmlassung zur revidierten KVV wurden folgende Anpassungen vorgenommen:

  • Die Grundsätze der Qualitätsentwicklung wurden gestrichen
  • In der EQK wird explizit eine Vertretung der Pflegefachpersonen aufgeführt
  • Neu hinzugefügt wurden die Regelungen zum Auswahlverfahren bei der Übertragung von Aufgaben

Kommission unterstützt den Bundesrat
Die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) ist eine ausserparlamentarische Expertenkommission. Sie unterstützt den Bundesrat bei der Förderung der Qualität in der medizinischen Leistungserbringung im Rahmen des KVG. In der EQK sind die Leistungserbringer, die Kantone, die Versicherer, die Versicherten und die Patientenorganisationen und Personen der Wissenschaft vertreten.

Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung der Akteure hinsichtlich der Koordination inklusive zielgerichteter Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung. Zur Realisierung der Ziele des Bundesrates beauftragt die EQK Dritte, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung durchzuführen. Sie kann zudem nationale oder regionale Projekte zur Qualitätsentwicklung unterstützen. Die Zusammensetzung und detaillierte Angaben zu den Aufgaben finden Sie auf der Website des BAG.

Weitere Informationen zu Gesetzesänderung finden Sie auf der Website des BAG.

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