COVID-19: Neues Faktenblatt zu Arbeitnehmer- und Mutterschutz

Schwangere gelten im Rahmen der COVID-19-Pandemie als besonders gefährdete Personen. Die H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit hat ein Faktenblatt zu Arbeitnehmer- und Mutterschutz publiziert. Dieses stützt sich auf Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), des nationalen Zentrums für Infektionsprävention Swissnoso und des Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO).

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG) schwangere Frauen als besonders gefährdeten Personen eingestuft, da sie einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf entwickeln können. Trotzdem können sie gemäss dem nationalen Zentrum für Infektionsprävention (Swissnoso) ihre reguläre Arbeit unter Einhaltung der Hygienemassnahmen ausführen, COVID-19-Patienten betreuen hingegen nicht. So sind Arbeitgeber unter anderem dazu verpflichtet, alle möglichen Massnahmen zu treffen, um eine Ansteckung mit dem Virus auf die schwangere Frau zu vermeiden.

Die H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz hat die Pflichten des Arbeitgebers und die Rechte der Schwangeren in einem aktuellen Faktenblatt festgehalten. Es werden beispielsweise auch folgende Fragen beantwortet: Wann muss der Arbeitgeber Frauen über Gefährdungen am Arbeitsplatz informieren und welcher Betrieb muss für schwangere Arbeitnehmerinnen eine Risikobeurteilung durchführen? Das Faktenblatt enthält ausserdem Links für weiterführende Informationen und Merkblätter zum Thema, u.a. des BAG und des SECO.

Die paritätische H+ Branchenlösung Arbeitssicherheit ermöglicht seit 1999 allen Betrieben des Gesundheitswesens (Spitälern, Kliniken, Langzeitinstitutionen, etc.) eine einfache Umsetzung der EKAS-Richtlinien 6508.

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