Aktualisierte Klarstellungen betreffend separat verrechenbare Leistungen ST Reha

Der Bundesrat hat die Klarstellungen separat verrechenbare Leistungen genehmigt. Diese sind per 1. Januar 2024 gültig.

Die neue Version dieser Klarstellungen wurde dem Bundesrat im Rahmen des Genehmigungsprozesses von ST Reha 2.0 eingereicht. Im November 2023 hat der Bundesrat grünes Licht gegeben. Somit gelten ab 1. Januar 2024 die neuen Klarstellungen, welche auf der Website von H+ als Änderungsversion und als Cleanversion zur Verfügung stehen.

Separat verrechenbare Leistungen ST Reha: Ausgangslage
Mit der Einführung der Tarifstruktur ST Reha im Jahr 2022 trat auch die Vereinbarung zur separaten Verrechnung von Leistungen während eines stationären Aufenthaltes in Kraft, welche die Grundsätze und Voraussetzungen der separaten Verrechenbarkeit regelt. 

Die Konkretisierung der in der Vereinbarung umschriebenen Verrechenbarkeit von Leistungen erfolgt mittels Klarstellungen. Die Tarifpartner haben die Erarbeitung und Pflege der Klarstellungen an die Paritätische Fachkommission (PFK) delegiert. 

Im Frühjahr 2023 hat die PFK die Klarstellungen anhand von gewonnenen Erkenntnissen überarbeitet und einzelne Abschnitte zum besseren Verständnis präzisiert oder ergänzt.

 

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Jacqueline  Rüttimann

Jacqueline Rüttimann

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