Konzernverantwortungsinitiative: Merkblatt für die Umsetzung

Ab 2024 sind, je nach Unternehmensprofil, auch die Spitäler und Kliniken von der Konzernverantwortungsinitiative betroffen. Die H+ Geschäftsstelle hat ein Merkblatt inklusive Tabelle erstellt, die den Spitälern eine Richtschnur geben sollen.

Am 1. Januar 2023 hat der Bundesrat die Gesetzesänderungen zum indirekten Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative (KVI) in Kraft gesetzt. Für Spitäler und Kliniken bedeutet dies, dass ab dem Geschäftsjahr 2023 die mit der KVI verbundenen Berichterstattungs-, Sorgfalts- und Transparenzpflichten zur Anwendung kommen.

Die neuen Regelungen sind, je nach Unternehmensprofil, komplex und erhöhen die Anforderungen an die Unternehmensberichterstattung und damit auch die Ansprüche an Berichterstattungssysteme, Prozessabläufe und die Fähigkeiten der verantwortlichen Mitarbeitenden.

H+ hat zusammen mit der Anwaltskanzlei Vischer AG ein Merkblatt sowie eine dazugehörige Übersichtstabelle erstellt. Diese sollen den H+ Mitgliedern helfen zu erkennen, in welchen Fällen sie die neuen Berichterstattungs-, Sorgfalts- und Transparenzpflichten anwenden müssen. Mögliche Detailfragen in diesem Zusammenhang müssen die Spitäler und Kliniken mit ihren Rechtsabteilungen klären oder die entsprechenden Jurist:innen zuziehen. Die H+ Geschäftsstelle kann keine juristischen Beratungen anbieten.

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