Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht definitiven SpiGes-Datensatz
Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat auf seiner Website den definitiven SpiGes-Datensatz veröffentlicht. Spitäler und Kliniken müssen dem BFS ab dem 1. Januar 2025 die Daten aus dem Jahr 2024 für SpiGes liefern. Ebenfalls publiziert hat das BFS das Detailkonzept V1.3 zu SpiGes.
Das BFS hat die Daten des neuen SpiGes-Datensatzes finalisiert und veröffentlicht. Spitäler und Kliniken müssen die Daten dem BFS ab dem 1. Januar 2025 (Daten 2024) liefern.
Das BFS hat zudem eine aktualisierte Version des SpiGes-Detailkonzepts (Version 1.3) publiziert. Das BFS wird das Detailkonzept im Lauf des Jahres 2023 ein weiteres Mal aktualisieren und unter anderem mit den genauen Regeln für den Zugriff auf die SpiGes-Daten ergänzen.
Die Spitäler können sich bei Fragen zum SpiGes-Datensatz an das Gesundheitsamt ihres Kantons wenden. Dieser ist gemäss des Detailkonzepts SpiGes V1.3 dafür verantwortlich, die Spitäler und Kliniken in ihrem Zuständigkeitsgebiet über anstehende Neuerungen zu informieren und die korrekte Erhebung der SpiGes-Daten sicherzustellen.
Die Geschäftsstelle von H+ steht den Spitälern während der Abschlussphase des Projekts ebenfalls zur Verfügung.
Das Projekt «Spitalstationäre Gesundheitsversorgung (SpiGes)» ist Teil des Programms «Nationale Datenbewirtschaftung» (NaDB), welches das Bundesamt für Statistik (BFS) infolge des Bundesratsbeschlusses vom 27. September 2019 zum Thema «Mehrfachnutzung von Daten (Umsetzung des Once-Only-Prinzips)» lanciert hat. Ziel des Bundesratsbeschlusses ist es, auch für Spitäler und Kliniken die Erhebung und Nutzung der Daten im spitalstationären Bereich zu vereinfachen.