Rechtsgutachten Einführung ST Reha
Die an der «Koordination Einführung ST Reha» teilnehmenden Kliniken haben H+ beauftragt, zwei wegweisende Rechtsgutachten einzuholen. Diese stützen die Kliniken im bisherigen Umgang mit den Therapieangeboten und helfen dabei, kostendeckende Tarife zu erreichen.
Die Einführung von ST Reha Anfang 2022 hat bei den H+ Mitgliedern verschiedene Fragen aufgeworfen. H+ hat deshalb mit dem Koordinationsgremium ST Reha eine Plattform geschaffen, auf der sich Mitglieder mit einem Angebot im Bereich der Rehabilitation regelmässig austauschen können. Das Gremium befasst sich mit Fragen zu Prozessen sowie Tarifverhandlungen und erarbeitet gemeinsame Positionen. Ein wichtiger Bestandteil der Plattform ist zudem der Austausch über Ziele, Stand und Ergebnisse von Tarifverhandlungen, welche die Leistungserbringer mit den Versicherern führen.
Ein Ergebnis dieses sehr guten Austausches ist, dass die Kliniken und H+ nun zwei Rechtsgutachten mit folgenden Themen in Auftrag gegeben haben:
- «Ertragsneutrale Einführung» von ST Reha: Was bedeutet dies für die Tarifverhandlungen?
- «Minutenzählung CHOP-Kodes»: Welche geleisteten Minuten dürfen zu den von den CHOP-Kodes geforderten Mindestminuten gezählt werden? Welche Qualifikationen muss das Personal haben und wie kann dies belegt werden?
Das erste Rechtsgutachten zur ertragsneutralen Einführung von ST Reha liegt nun vor. Spitäler und Kliniken setzen dieses im Rahmen der Tarifverhandlungen ein. Die solidarische Beauftragung eines Rechtgutachtens zeigt, dass H+ ein starker Partner ist, der sich für nachhaltige Tarife seiner Mitglieder einsetzt und dafür einsetzt, dass Leistungen, die nach den WZW-Kriterien erbracht werden, entsprechend kostendeckend vergütet werden.
Das Gutachten steht nur denjenigen Kliniken zur Verfügung, welche sich an den Kosten dafür beteiligt haben.