Änderung der REKOLE®-Zertifizierungsrichtlinien

Die REKOLE®-Zertifizierungsrichtlinien wurden angepasst. Das Ziel der Neuerungen ist unter anderem, dass die Prüfverfahren im zunehmend bürokratischen Spital- und Klinikwesen der Schweiz effizient durchgeführt werden können.

Die Anforderungen an die Bürokratie der Spitäler und Kliniken nehmen zu. Die Planung der IT-Entwicklungen in medizinischen Einrichtungen und jene der bestehenden administrativen Prüfverfahren wird immer anspruchsvoller. Administrative Prüfverfahren im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld müssen so flexibel gestaltet sein, dass sie effizient bleiben und keine unnötigen Mehrkosten verursachen. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat H+ die REKOLE®-Zertifizierungsrichtlinien angepasst. Neu kann eine REKOLE®-zertifizierte Spitaleinrichtung in Ausnahmefällen vor dem in den Richtlinien festgelegten Solltermin ein REKOLE®-Re-Zertifizierungsaudit beantragen. Einen solchen Antrag müssen Mitglieder der Prüfstelle einreichen und entsprechend planen. Bei erfolgreicher Re-Zertifizierung ist das massgebliche Gültigkeitsdatum des Zertifikats das Datum des Audits plus vier Jahre. Ferner hat H+ präzisiert, wann das Re-Zertifizierungsaudit frühestens stattfinden kann.

In den überarbeiteten REKOLE®-Zertifizierungsrichtlinien ist nun auch formal festgelegt, welche Aufgabe das REKOLE®-Audit erfüllt. Es handelt sich um ein Dokument, das H+ den akkreditierten REKOLE®-Prüfstellen ausschliesslich im Rahmen des REKOLE®-Audits zur Verfügung stellt. Es informiert H+ und das auditierte Spital über die Empfehlungen der Prüfstelle nach der Durchführung eines REKOLE®-Audits. Der Auditbericht darf ohne schriftliche Zustimmung von H+ nicht an spitalexterne Dritte weitergegeben oder diesen zugänglich gemacht werden.

Die REKOLE®-Zertifizierungsrichtlinien finden Sie unter folgendem Link.

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Florian  Bossion

Florian Bossion

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