Strukturkriterien in der Palliative Care: Grundlegende Überarbeitung nötig

Für eine gute palliative Versorgung sind verbindliche Strukturkriterien wichtig. Sie müssen aber evidenzbasiert und breit abgestützt sein. H+ fordert eine grundlegende Überarbeitung unter Einbezug aller verantwortlichen Akteure.

Die Fachgesellschaft palliative.ch hat neue Strukturkriterien in der Palliative Care erarbeitet und im Herbst 2023 in die Vernehmlassung geschickt. Die Strukturkriterien dienen als Grundlage für die Zertifizierung einer Institution mit dem Label «Qualität in Palliative Care» von qualitépalliative. Das Referenzdokument «Spezialisierte stationäre Palliative Care» (Version 4.0) bildet zudem die Basis für die Abrechnung der Leistungen mit dem CHOP-Code 93.8B «Spezialisierte Palliative Care».

Kriterien breiter abstützen
Unsere Mitgliederbefragung vom Dezember 2023, an der sich 25 Institutionen beteiligt haben, ergibt folgendes Bild: Die Mehrheit der Antwortenden befürwortet grundsätzlich Strukturkriterien in der Palliative Care, wünscht aber eine grundlegende Überarbeitung der vorliegenden Dokumente unter Einbezug aller verantwortlichen Akteure, insbesondere auch von H+. Die Strukturkriterien führen zu Mehrkosten und – im Kontext des Fachkräftemangels – zu zunehmenden Versorgungsengpässen ohne einen nachgewiesenen Mehrwert. Wir haben palliative.ch in diesem Sinne unsere Vernehmlassungsantwort zugeschickt. Die Antwort nimmt Bezug auf unsere generelle Position zu verbindlichen Anforderungen in Richtlinien und Guidelines mit finanzierungs- und planungsrelevanten Konsequenzen. H+ kann keine finanzierungs- und planungsrelevanten Anforderungen akzeptieren, die nicht auf wissenschaftlicher Evidenz und einem Konsens der verantwortlichen Akteure beruhen.

Fokusthema 2024
Palliative Care ist ein Fokusthema des Jahresprogramms 2024 von H+. Die Erarbeitung breit abgestützter und praktisch umsetzbarer Strukturkriterien ist für die palliative Versorgung der Schweiz zentral. H+ wird sich weiter für eine bedarfsgerechte, qualitativ hochstehende palliative Versorgung sowie eine adäquate Leistungsfinanzierung einsetzen, namentlich im Rahmen der Umsetzung der Motion 20.4264 (vgl. eFlash 07/23). 

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Stefan  Berger

Stefan Berger

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