kosek: Verlängerte Bewerbungsfrist im Anerkennungsverfahren 2024

Die Nationale Koordination seltene Krankheiten (kosek) verlängert die Eingabefrist im Anerkennungsverfahren bis zum 30. April 2024.

Aufgrund der zahlreichen Eingaben im Jahr 2023 konnte die Nationale Koordination seltene Krankheiten (kosek) das Verfahren 2023 noch nicht abschliessen (siehe auch eFlash 10/2023). Dadurch ist bereits jetzt eine Verzögerung in der Evaluation der neuen Bewerbungen, die 2024 eingereicht werden, voraussehbar, wie die kosek mitteilt. Interessierte Zentren, welche die Voraussetzungen der kosek erfüllen, können sich deshalb neu bis Ende April 2024 bewerben. Alle übrigen Voraussetzungen bleiben bestehen, einschliesslich jener, dass Bewerbungen von Leistungserbringern in ein nationales Netzwerk eingebettet sein müssen.

Für die Bewerbung als Referenzzentrum (Phase I) müssen die Unterlagen bis am 30. April 2024 an die kosek geschickt werden (elektronisch und per Post). Bei Fragen können Sie sich an die Geschäftsstelle der kosek wenden.  

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