Stand Umsetzung Qualitätsvertrag nach KVG Art. 58a

Im Mai 2022 hat H+ zusammen mit den Verbänden der Versicherer den Qualitätsvertrag nach KVG Art. 58a beim Bundesrat eingereicht. Der Bundesrat hat den Qualitätsvertrag bisher noch nicht genehmigt. Die Vertragspartner nutzen die Wartezeit zur Anerkennung der ersten Qualitätsverbesserungsmassnahmen.

Um die Umsetzung des Qualitätsvertrags und des dazugehörigen Konzepts zur Qualitätsentwicklung zu begleiten und zu steuern, haben die Vertragspartner einen paritätischer Ausschuss (PA58) gegründet. Die Verbände der Versicherer und H+ haben Einsitz, die Kantone und die ANQ-Geschäftsstelle sind als Gäste dabei.

Der PA58 hat sich erstmals Mitte Oktober 2022 versammelt und die Sitzungen finden nun regelmässig alle zwei Monate statt. Die Vertragspartner sichern damit die Koordination und Zusammenarbeit unter sich.

Anerkennung der ersten Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM)
Gesundheitsinstitutionen, welche die Anerkennung für die Qualitätsverbesserungsmassnahmen (QVM) wollen, müssen ein zweistufiges Verfahren durchlaufen. Die H+ Fachkommission Qualität (FKQ) überprüft die Anträge fachlich und anerkennt sie. Anschliessend müssen auch die Vertragspartner die QVM vertraglich anerkennen.

Die FKQ hat bisher 17 QVM fachlich anerkannt. Die Vertragspartner sind aktuell daran, die ersten QVM auch vertraglich anzuerkennen. Sobald die vertragliche Anerkennung erfolgt ist, publiziert H+ die QVM auf seiner Internetseite. H+ wird die Liste laufend ergänzen.

Interessierte können weitere Anträge  laufend einreichen. Alle Spitäler und Kliniken, Organisationen und Dritte können Antragstellende sein. H+ macht Sie darauf aufmerksam, dass für ein Thema (z.B. Dekubitusprävention) auch mehrere QVMAnträge gemacht werden können, wenn Spitäler und Kliniken verschiedene zielführende Methoden anwenden. Falls Sie einen Antrag stellen möchten, wenden Sie sich bitte an manuela.ocana[at]hplus[dot]ch.

Stand Genehmigung Qualitätsvertrag nach KVG Art. 58a
Der Bundesrat muss den Qualitätsvertrag (QV) nach KVG Art. 58a noch genehmigen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Mitte November 2022 den Verbänden der Vertragspartner eine schriftliche Rückmeldung zum QV gegeben. In der Zwischenzeit haben die Vertragspartner sich abgesprochen und eine gemeinsame Stellungnahme erarbeitet. Die offenen Fragen diskutieren die Vertragspartner mit dem BAG. Ebenfalls haben die Vertragspartner beim BAG eine Fristerstreckung für die definitive Stellungnahme und allfällige Anpassungen im QV und dem dazugehörigen Konzept zur Qualitätsentwicklung bis Juli 2023  beantragt. H+ geht davon aus, dass der QV nicht vor Januar 2024 in Kraft treten wird.

Damit die Spitäler und Kliniken die Qualitätsentwicklung im Sinne des Konzepts optimal vorbereiten können, empfiehlt H+ den Spitäler und Kliniken sich mit den anerkannten QVM vertraut machen (vgl. oben) und die Integrierung des PDCA-Zyklus in einem geeigneten Qualitätsmanagementsystem (QMS) sicherzustellen. H+ ist daran die Minimalanforderungen an ein QMS gemäss KVV 58d im Sinne einer Empfehlung zu formulieren.

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Manuela  Ocaña

Manuela Ocaña

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