Bundesrat genehmigt Tarifvertrag Reproduktionsmedizin zwischen santésuisse, FMCH und H+

Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Tarifvertrag zwischen H+, FMCH und santésuisse betreffend Vergütung von ambulanten Leistungen im Bereich Reproduktionsmedizin genehmigt. Der Vertrag regelt die Abgeltung von Massnahmen zur Erhaltung der Fertilität bei Personen, die eine fertilitätsbeeinträchtigende Therapie erhalten.

Seit dem 1. Juli 2019 sind die Massnahmen zur Erhaltung der Fertilität als Pflichtleistung in der KLV aufgeführt. Im Sommer 2021 konnte der tripartite Tarifvertrag zwischen H+, FMCH und santésuisse betreffend Vergütung von ambulanten Leistungen im Bereich Reproduktionsmedizin unterzeichnet und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht werden. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Tarifvertag befristet bis Ende 2025 genehmigt. Die Tarifpartner wurden mit dem Genehmigungsschreiben des Bundesrates zudem aufgefordert, die Vergütung über die geplanten ambulanten Pauschalen zu prüfen.

Der Vertrag ermöglicht Spitälern und Kliniken eine rückwirkende Abrechnung der erbrachten Leistungen ab dem 1. Juli 2019. Damit dies möglich ist, müssen die Spitäler dem Tarifvertrag beitreten. Die Stornierung und neuerliche Fakturierung von bereits abgerechneten Leistungen sind jedoch gemäss Tarifvertrag nicht möglich.

Den Tarifvertrag und das Beitrittsformular finden Sie auf der H+ Webseite Reproduktionsmedizin, wobei Sie mit Ihrem eflash-Login eingeloggt sein müssen.

H+ arbeitet weiterhin an einer möglichst gleichlautenden Lösung mit den übrigen Tarifpartnern CSS und HSK.

Kontakt

Claudia  Geser

Claudia Geser

031 335 11 25
E-Mail