Eidgenössische Qualitätskommission hat die Einreichungsfrist angepasst

Die Eidgenössische Qualitätskommission hat nach einer Anfrage durch H+ die Einreichungsfrist zur Subventionierung von Projekten zur Qualitätsentwicklung angepasst. Neu haben interessierte Spitäler und Kliniken bis zum 27. Februar 2022 Zeit, ihre Anträge zu stellen.

Im Oktober 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) über die Subventionen durch die eidgenössische Qualitätskommission (EQK) informiert. Die Einreichungsfrist für die Gewährung von «Finanzhilfen für Qualitätsentwicklungsprogramme» ist sehr knapp bemessen gewesen. H+ hat das BAG entsprechend informiert und um Verlängerung der Frist gebeten. Die Antragsteller haben nun bis zum 27. Februar 2022 Zeit.

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