H+ anerkennt die Mindestanforderungen zur Infektionsprävention und -bekämpfung und empfiehlt ihre Umsetzung

Die «Strukturellen Mindestanforderungen für die Prävention und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen bei hospitalisierten Patientinnen und Patienten für Schweizer Akutspitäler» wurden als erste Richtlinien mit finanzierungs- und planungsrelevanten Anforderungen entlang der Position von H+ erarbeitet. H+ empfiehlt den Spitälern und Kliniken die Umsetzung der Mindestanforderungen.

Eine Massnahme aus der nationalen Strategie zur Überwachung, Verhütung und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen (Strategie NOSO) sieht die Erarbeitung von strukturellen Mindestanforderungen für die Prävention und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen vor. Der Bund will diese Strategie zusammen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), den Kantonen, den Spitälern und den Pflegeeinrichtungen umsetzen.

Für eine optimierte Prävention und Kontrolle von Infektionen (HAI) in Spitälern braucht es einheitliche, wissenschaftlich fundierte nationale Standards. In diesem Sinne hat Swissnoso zusammen mit Fachgesellschaften strukturelle Mindestanforderungen für Akutspitäler festgelegt, die gemäss der nationalen NOSO-Strategie vorgesehen sind.

H+ hat Anliegen der Mitglieder miteingebracht
Die H+ Geschäftsstelle wurde bei der Entwicklung der Mindestanforderungen einbezogen und nutzte das Positionspapier «Bedingungen für verbindliche Anforderungen in Richtlinien und Guidelines mit finanzierungs- und planungsrelevanten Konsequenzen», um die Anliegen seiner Mitglieder einzubringen. Entsprechend wurde auch verlangt, dass die Akteure über die Mindestanforderungen entscheiden, welche die Anforderungen schlussendlich zu verantworten und finanzieren haben, namentlich die Spitäler und die Kantone. Anfang 2020 wurde das Vernehmlassungsverfahren bei den Spitälern und Kantonen durchgeführt. Anschliessend fanden verschiedene Sitzungen statt, an denen die Rückmeldungen diskutiert wurden. Über die finale Anerkennung haben am Ende diejenigen Akteure entschieden, welche für die Umsetzung zuständig sind und diese zu verantworten und zu finanzieren haben: H+ und GDK. Das BAG, die GDK und H+ anerkennen die Bedeutung dieser nationalen Mindestanforderungen und empfehlen den Kantonen und Spitälern, diese umzusetzen. Die Mindestanforderungen werden den unterschiedlichen Spitalstrukturen und -grössen gerecht. Der Handlungs- und Gestaltungsspielraum ist gewährleistet. Die H+ Geschäftsstelle freut sich, dass in Bezug auf die Mindestanforderungen die verantwortlichen Akteure miteinbezogen wurden. Es ist eine erste gute Entwicklung in die Richtung eines legitimen Rahmens und Prozesses, in denen die Richtlinien anerkannt werden.

H+ empfiehlt seinen Mitgliedern, die Mindestanforderungen für die Prävention und Bekämpfung von healthcare-assoziierten Infektionen umzusetzen. Swissnoso und das BAG organisieren 2021 ein Symposion zum Thema Infektionen und die Umsetzung der Mindestanforderungen.

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