Arzneimittel: Grosspackungen (Grand Frère) werden auch 2021 vergütet

Grand Frère Packungen (Grosspackungen), die gegenüber den Kleinpackungen zu einer Einsparung führen, können auch 2021 ausnahmsweise und vorübergehend weiter vergütet werden. Dies hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekanntgegeben.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde in den letzten Wochen von Krankenversicherern und Leistungserbringern erneut angefragt, die Frist zur Vergütung von Grand Frère Packungen aufgrund der aktuellen Situation und aus wirtschaftlichen Überlegungen zu verlängern. Auch wurden seitens Krankenversicherer erneut die Diskussion für alternative Lösungsansätze angeregt.

Grosspackungen werden auch 2021 weiter vergütet werden
Das BAG hat Verständnis, dass in der aktuellen Situation mit COVID-19 ein abrupter Vergütungsstopp der Grand Frère Packungen ab dem 1. Januar 2021 nur mit Schwierigkeiten umgesetzt werden könnte und dazu führen würde, dass kleinere und teurere Packungen vergütet werden müssten. Die Leistungserbringer wären bezüglich Lagerhaltung und Anpassung der Systeme vor grössere Herausforderungen gestellt, hält das BAG in einem Schreiben fest. Grand Frère Packungen, die gegenüber den Kleinpackungen zu einer Einsparung führen, können somit auch 2021 ausnahmsweise und vorübergehend weiter vergütet werden.

Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL)
Das BAG hält jedoch daran fest, dass Grand Frère Packungen in die Spezialitätenliste (SL) aufgenommen werden müssen. Es wurden bereits viele Anträge von Pharmaunternehmen beim BAG eingereicht. Bisher wurden 148 Packungen in die SL aufgenommen. Noch hängig sind aktuell 14 Anträge. Das BAG schätzt das Potenzial für weitere Aufnahme bei noch etwa 90 Packungen.

Bereits im Mai 2019 und Juni 2020 hatte das BAG die Vergütung jener Grand Frère Packungen, die gegenüber den Kleinpackungen zu einer Einsparung führen, befristet toleriert. Am 5. Juni 2020 hatte das BAG die Frist zur Vergütung der Grosspackungen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

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