Angepasste Richtlinien zur Abrechnung von ambulanten Dialysebehandlungen für stationäre Rehabilitationspatienten

Der Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) hat per November 2020 die Abrechnungsverfahren für die ambulante Dialysebehandlung für stationäre Patienten in der Rehabilitation gelockert. Seit diesem Zeitpunkt gelten die in den Tarifverträgen vereinbarten Bestimmungen.

Basierend auf einer Empfehlung von tarifsuisse hat der Schweizerische Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) per Anfang November 2020 das Abrechnungsverfahren von Dialysebehandlungen während einer stationären Rehabilitation gelockert. Seitdem sind die Tarifverträge zwischen den Rehakliniken und den Einkaufsgemeinschaften von zentraler Bedeutung: Besteht bereits ein Tarifvertrag (inkl, genehmigter Kostenteiler) kommt dieser zur Geltung und die Rehabilitationsklinik erhält die Rechnung des Dialysezentrums und verrechnet den Beitrag gemäss festgelegten Kostenteiler der Krankenkasse und dem Kanton.

Liegt kein Tarifvertrag vor sendet das Dialysezentrum die Rechnung direkt an die Krankenkasse, welche die Kosten zu 100 Prozent übernimmt.

Das Schreiben des SVK befindet sich auf dessen Website.

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Bernhard  Freudiger

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