Neue REK-Entscheide liegen vor

Die neuen REK-Entscheide bestätigen u. a. die Regel bei Wiedereintritt in die Rehabilitation nach Verlegung in die Akutsomatik, die Urlaubsregel, den Aufbau des Finanzkontenrahmens und den Umgang mit Nebenbetrieben.

Die Fachkommission Rechnungswesen und Controlling (REK) hat entschieden, die administrative Regel «Wiedereintritt in der Rehabilitation nach vorgängiger Rehospitalisation ins Akutspital», den Umgang mit der Führung der Kontoklasse 7 im H+ Finanzkontenrahmen, die Handhabung von Nebenbetrieben sowie die jetzige Urlaubsdefinition zu bestätigen. Detaillierte Angaben zu den REK-Entscheiden sowie deren Auswirkungen auf den Ordner REKOLE®, 5. Ausgabe 2018, finden Sie auf der H+ Website. Der REKOLE®-Ordner ist seit 1. März 2019 erhältlich unter www.rekole.hplus.ch.

Corrigenda aktualisiert
Die Corrigenda des REKOLE®-Ordners 5. Ausgabe 2018 wurde zudem zu folgenden Themen aktualisiert:

  • Wahlrecht bei der Verrechnung der Ärzteschaft bezogenen Anlagenutzungskosten (Muss-KST 31)
  • Umgang mit «Auszubildende & candidatus medicinae» im Rahmen der Ermittlung des Gleichzeitigkeitsfaktors (zur Verrechnung der Kosten von Forschung und universitärer Lehre)
  • Präzisierung der Berechnungsformel des durchschnittlichen an das Vermögen gebundenen Anlagebestandes
  • Verschiebung des Kapitels «Anlage im Bau» unter Kapitel 7.7.1.

Anträge willkommen
Sie haben die Möglichkeit, der REK Anträge zur Begutachtung zu unterbreiten. Das Formular dafür finden Sie auf der H+ Website. In regelmässigen Abständen trifft sich die Kommission und behandelt die eingegangenen Anträge. Damit ist gewährleistet, dass REKOLE® – die Branchenlösung für das betriebliche Rechnungswesen in Spitälern und Kliniken – als «lernendes» Standardwerk weiterentwickelt werden kann.

Kontakt

Pascal  Besson

Pascal Besson

031 335 11 57
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