Neuer Ergotherapietarif nur für Praxen im Bereich UV/IV/MV

Der neue, ab 1. März 2019 gültige Ergotherapietarif für Praxen bedeutet keinen Handlungsbedarf für H+ Mitglieder. Für sie gilt weiterhin der bisherige mit der MTK vereinbarte Tarif.

Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), welche die Invalidenversicherung (IV), die Militärversicherung (MV), die SUVA sowie private Anbieter von Unfallversicherungen vertritt, hat zusammen mit dem ErgotherapeutInnen-Verband Schweiz (EVS) und dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) mit seinen Ergotherapie-Zentren einen bilateralen Tarifvertrag unterzeichnet. Der neue Ergotherapietarif für Praxen tritt ab dem 1. März 2019 in Kraft. Für H+ Mitglieder gilt weiterhin der bisherige, mit der MTK vereinbarte Tarif.

Unterschiedliche Vergütungen
H+ beurteilt tarifpartnerschaftliche Einigungen grundsätzlich positiv. Bedauerlich ist jedoch, dass nun Versicherte im Bereich UV/IV/MV unterschiedliche Vergütungen für ambulante Ergotherapie-Leistungen erhalten – je nachdem, ob sie ambulant in einem Spital, einer Klinik, einem Ambulatorium des SRK oder einer Ergotherapiepraxis behandelt werden.
Die H+ Geschäftsstelle klärt nun mit der MTK das weitere Vorgehen ab und analysiert die Unterschiede zwischen den beiden Tarifierungen. Die Ergotherapie-Verträge für das KVG sind weiterhin gültig.

Auf der Website des Ergotherapieverbands finden Sie den neuen Tarifvertrag (ohne Anwendungsmodalitäten und Tarifstruktur).

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