UVG/MVG/IVG: Abrechnung von orthopädischen Hilfsmitteln während eines stationären akutsomatischen Aufenthaltes

Ab dem 1. Januar 2019 können Halbfabrikate und Produkte nach Mass, die während des stationären Aufenthaltes abgegeben werden, nicht mehr direkt der Versicherung in Rechnung gestellt werden.

Zurzeit stellen der Schweizerische Verband der Orthopädie-Techniker (SVOT) und der Verband Fuss und Schuh (OSM) Produkte nach Mass und Halbfabrikate direkt dem zuständigen Versicherer in Rechnung. Dies auch, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Produktabgabe im Spital weilt. Da die Produkte während des stationären Aufenthaltes ausgemessen, angepasst und getragen werden, müssten sie jedoch mittels Fallpauschalen vergütet werden. Die Kosten müssten durch das Kostengewicht mit der SwissDRG-Fallpauschale abgebildet werden, also in die Berechnung der SwissDRG-Struktur einfliessen und nicht mehr zusätzlich vergütet werden.

Die Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT) hat informiert, dass ab 1. Januar 2019 Halbfabrikate und Produkte nach Mass, die während des stationären Aufenthaltes durch einen Orthopädisten oder Orthopädieschuhmachermeister abgegeben bzw. angepasst werden, nicht mehr direkt der Versicherung in Rechnung gestellt werden können. SVOT und OSM sind dazu angehalten, die Rechnungen neu dem Akutspital zuzustellen.

Rechnungsbuchung auf den stationären Fall
Das Akutspital wiederum bucht die Rechnung auf den stationären Fall und vergütet Orthopädisten, Orthopädiefachgeschäft bzw. Orthopädieschuhmachermeister, je nach Vertrag, mit dem Tarif für orthopädietechnische Arbeiten (SVOT-Tarif) oder dem Tarif für orthopädieschuhtechnische Arbeiten (Verband Fuss & Schuh/OSM-Tarif).

Während der Übergangsfrist von 2019 bis 2021 kann das Spital die Kosten mit dem Tarif 327 (SVOT)/Tarif 326 (OSM) und den jeweiligen Positionen auf der DRG-Rechnung dem Versicherer zur Rückvergütung zustellen. Nach dieser Frist sind die Kosten in den Kostengewichten enthalten. Diese Regelung gilt nicht für Prothesenanpassungen und -versorgungen (Tarifziffern 6000.000-7000.xxx) (SVOT) und Kapitel 14 (OSM).

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Andreas Michel, Zentralstelle für Medizinaltarife UVG (ZMT), Tel. 041 419 59 45.

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