SwissDRG AG: Neu auch für ambulante Tarife unterwegs

Die SwissDRG AG wird gestützt auf eine Machbarkeitsstudie ambulante Pauschalen entwickeln und die Schaffung eines ambulanten Tarifbüros prüfen.

«Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat an seiner Klausur vom 21. September 2018 entschieden, die Voraussetzungen für die Schaffung eines ambulanten Tarifbüros unter dem Dach der SwissDRG AG zu prüfen,» heisst es in einer auf www.swissdrg.org publizierten Medienmitteilung. Die Vertreter von santésuisse, der MTK, der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz, dem Spitalverband H+ und der FMH «bekennen sich damit klar zur Tarifpartnerschaft und wollen diese unter dem Dach der SwissDRG AG in Richtung ambulante ärztliche Leistungen erweitern», begründet die SwissDRG AG die Weichenstellung für die Zukunft.

Der Verwaltungsrat und die Geschäftsstelle prüfen nun in einem nächsten Schritt «die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedingungen» für die Schaffung eines ambulanten Tarifbüros und die Entwicklung von ambulanten Pauschalen. «Die bisherigen Arbeiten zu ambulanten Pauschalen zeigten deren technische Machbarkeit, aber verschiedene Rahmenbedingen müssen vorgängig geklärt werden», hält die SwissDRG AG in der Medienmitteilung fest.

Grünes Licht für Entwicklung von «Ambulanten Pauschalen» unter SwissDRG
Die von der SwissDRG AG erarbeitete und publizierte Machbarkeitsstudie «Ambulante Pauschalen» zeigte, dass sich auf Basis der vorhandenen stationären Leistungs- und Kostendaten ambulante Pauschalen bewerten lassen. Aufgrund der Verfügbarkeit dieser Daten auf Fallebene lassen sich rasch ambulante Pauschalen etablieren, stellt die Machbarkeitsstudie der SwissDRG AG fest. In der heutigen Tarifwelt gebe es «systematisch gerichtete Fehlanreize, die sich auch – aber nicht ausschliesslich – aufgrund der unterschiedlichen Tarifierung von ambulanten und stationären Leistungen ergeben.» Das Zusammenfassen von Einzelleistungen (Pauschale) und der klaren Regelung «Ambulant vor Stationär» reduziert nach Ansicht der SwissDRG AG bestehende Fehlanreize im System.

Die vom Verwaltungsrat verabschiedete Machbarkeitsstudie basiert auf einer Pauschalierung gemäss dem SwissDRG-Fallpauschalensystem. Die Studie geht davon aus, dass sich ambulante Leistungen in ähnlicher Weise wie die stationären Leistungen zu Leistungs- bzw. Patientengruppen zusammenfassen und bewerten lassen. Im Sinne eines lernenden Systems können durch spätere Erhebungen der Kosten- und Leistungsdaten von ambulanten Leistungserbringern auch Daten von ambulant erbrachten Fällen in die Kalkulation einfliessen.
Neben der technischen Erarbeitung und Bewertung einer Tarifstruktur für ambulante Pauschalen gelte es eine Reihe von Rahmenbedingungen zu definieren. Dies müssen von den relevanten Tarifpartnern für diesen Leistungsbereich erarbeitet werden. Ausgangspunkt war nebst dem kantonalen und nationalen Ansatz «Ambulant vor Stationär» der Expertenbericht des BAG/EDI «Kostendämpfungsmassnahmen zur Entlastung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung».

H+ unterstützt sowohl die Entwicklung von «Ambulanten Pauschalen» als auch die Schaffung eines ambulanten Tarifbüros unter dem Dach der SwissDRG AG (siehe eFlash-Artikel «H+ unterstützt nationale Organisation für ambulante Tarife»).

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