Paritätische Vertrauenskommission TARMED: Entscheid für Version 1.08_BR

Die Paritätische Vertrauenskommission TARMED (PVK) von H+ und der MTK hat beschlossen, dass die Spitäler und Kliniken in den Bereichen UVG/IV/MV uneingeschränkt und unbefristet mit der TARMED-Version 1.08_BR abrechnen.

Gestützt auf die Vereinbarung vom 1. Oktober 2013 über die Paritätische Vertrauenskommission TARMED (PVK) zwischen H+ und der Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK), dem Bundesamt für Militärversicherung sowie der Invalidenversicherung IV, tagte die von H+ einberufene PVK am 8. August 2018 und einigte sich dabei auf folgende Regelungen:

  • Ab 1. August 2018 rechnen alle Spitäler und Kliniken für den MTK-Bereich nach der TARMED-Version 1.08_BR ab.
  • Bis zum Leistungserbringungsdatum 31. Juli 2018 können Leistungen für den MTK-Bereich nach der Version 1.09 abgerechnet werden.
  • Die Spitäler und Kliniken haben die Möglichkeit, alle noch nicht verrechneten Leistungen für den MTK-Bereich nach der Version 1.08_BR abzurechnen.
  • Diese Regelung umfasst auch alle Gutachten von Spitälern und Kliniken. Die Gutachten können über den Tarif 1.08_BR abgerechnet werden.
  • Für den UV- und MV-Bereich gilt: Spitäler, welche zwischen dem 1.Januar 2018 und dem 31. Juli 2018 den Tarif 1.09 in Rechnung gestellt haben, können – falls sie dies wünschen – die entsprechenden Rechnungen stornieren und ihre Leistungen erneut gemäss Tarif 1.08_BR verrechnen.
  • Für den IV-Bereich gilt: Im Gegensatz zu den publizierten Abrechnungshinweisen für UV/MV ist bei der IV eine Stornierung von bereits ausbezahlten Rechnungen, die gemäss TARMED-Version 1.09 gestellt wurden, aus technischen Gründen nicht möglich. Entsprechende Begehren einzelner Spitäler werden zurückgewiesen. Durch die Abrechnungssituation seit dem 1. Januar 2018 kann es sein, dass Leistungen, die in der TARMED-Version 1.09 fehlen und daher bislang nicht verrechnet wurden, von den Spitälern nun nachfakturiert werden. Es handelt sich dabei um den «Formalisierten ersten Arztbericht an die IV» (Tarifziffern 00.2230 und 00.2240) sowie die Gutachten A-E (Tarifziffern 00.2310 ff.). Diese Leistungen können nun nachträglich mit der TARMED-Version 1.08_BR in Rechnung gestellt werden.

Mit dieser Einigung ist im gegenseitigen Einverständnis das PVK-Verfahren beendet worden.

Rechtssicherheit für Spitäler und Versicherer
Der PVK-Entscheid ist bindend und hat ab dem 9. August 2018 für die Spitäler und Kliniken Rechtssicherheit geschaffen, da die Übergangslösung Ende Juli 2018 ausgelaufen und nicht verlängert worden ist. Der von H+ aus statutarischen Gründen nicht unterzeichnete Vertrag zu TARMED 1.09 zwischen der MTK und H+ steht nach dem PVK-Entscheid nicht mehr zur Diskussion. Der Gesetzgeber sieht zudem vor, dass nach dem Prinzip der Gleichbehandlung der Patientinnen und Patienten die Leistungserbringergruppe (Spitäler) nicht mit unterschiedlichen Tarifstrukturen abrechnen sollen.
Aufgrund der neuen Situation hat sich der Vorstand an seiner Sitzung vom 20. September 2018 dazu entschieden, auf eine erneute Abstimmung TARMED 1.09 vs 1.08_BR im UVG-Bereich zu verzichten und formell den Entscheid der PVK vom 9. August 2018 anzuerkennen. Die H+ Mitglieder wurden Ende September 2018 über diesen Entscheid informiert.

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