Arzneimittelprüfung: Anpassung der Software erforderlich

Die 2019 anstehende Echtheitsprüfung von rezeptpflichtigen Medikamenten bedingt eine Software-Anpassung. Der SMVO bietet dabei Unterstützung.

Die europäische Medicrime-Konvention beinhaltet Massnahmen zur Erhöhung der Patientensicherheit. Eine davon ist die Echtheitsprüfung von rezeptpflichtigen Arzneimitteln. In den EU-Ländern wird ab 9. Februar 2019 die Echtheitsprüfung vorgeschrieben, für die Schweiz wird eine entsprechende Verordnung im Verlauf vom nächsten Jahr erwartet. Die Verbände H+, GSASA, FMH und pharmasuisse sowie weitere Organisationen aus der Pharmabranche setzen sich, auch ohne bestehende Verordnung, für eine verbindliche Prüfung von serialisierten Arzneimitteln in der Schweiz ein.

Software-Anpassung erforderlich

Damit die Echtheitsprüfung möglichst reibungslos klappt, müssen die eingesetzten Software-Lösungen angepasst werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, Ihren Software-Anbieter zu kontaktieren und die notwendigen Anpassungen anzugehen. Der Schweizerische Verband für die Verifizierung von Arzneimitteln (SMVO) unterstützt die Anbieter, ihre Software effizient an das schweizerische Verifizierungssystem anzubinden.

Die Einführung des Datamatrix Barcodes auf den Arzneimittelpackungen schafft die Voraussetzungen für die Arzneimittelprüfung und für eine automatische Erfassung von Verfalldatum und Chargennummer. Dies hilft in der Lagerbewirtschaftung, der Kontrolle bei der Abgabe und der Registrierung in Patienteninformationssystemen. Weitere Informationen erhalten Sie beim <link external link in new>SMVO.

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