Informationen zur Stellenmeldepflicht ab 1. Juli 2018

Was bedeutet die ab 1. Juli 2018 geltende Stellenmeldepflicht? Das SECO beantwortet auf dem Portal arbeit.swiss die wichtigsten Fragen.

Am 1. Juli 2018 tritt die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative in Kraft. Das Gesetz beinhaltet eine Stellenmeldepflicht für Berufe, bei denen die Arbeitslosenquote einen bestimmten Schwellenwert überschreitet – dieser beträgt bis zum 31. Dezember 2019 acht Prozent und anschliessend fünf Prozent.

Die meldepflichtigen Stellen von Spitälern, Kliniken und Pfleginstitutionen befinden sich primär in den Bereichen Hotellerie und Gastronomie. Namentlich sind dies Koch/Köchin, Reinigungspersonal, Restaurationspersonal, Wäschereiangestellte sowie Mitarbeitende Empfang und Logistik. Ärztinnen/Ärzte sowie Berufe in der Pflege, in der Medizintechnik und in der Medizinischen Trainingstherapie (MTT) sind nicht betroffen.

Infomaterial auf arbeit.swiss
Damit die betroffenen Zielgruppen sich auf die Stellenmeldepflicht vorbereiten können, hat das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO das Portal arbeit.swiss ins Leben gerufen. H+ empfiehlt seinen Mitgliedern, sich dort zu informieren und speziell die Unterlagen zur <link https: www.arbeit.swiss secoalv de home menue unternehmen stellenmeldepflicht.html external-link-new-window external link in new>Stellenmeldepflicht für Arbeitgeber durchzugehen. Der <link https: www.arbeit.swiss secoalv de home menue unternehmen stellenmeldepflicht tool.html external-link-new-window external link in new>Online-Check-up gibt Aufschluss darüber, ob eine Stelle meldepflichtig ist. Falls ja, muss diese dem <link https: www.arbeit.swiss secoalv de home menue institutionen---medien external-link-new-window external link in new>zuständigen RAV kommuniziert werden.

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