Die neue Pflegefinanzierung braucht mehr als ein Facelifting

Das BAG hat die Neuordnung der Pflegefinanzierung evaluiert und wird demnächst über die Ergebnisse berichten. Derweil hat H+ seine Forderung nach einer Neuregelung der Übergangspflege in einem neuen Positionspapier bekräftigt.

Sieben Jahre nach Einführung der neuen Pflegefinanzierung zeigen sich gravierende Mängel sowohl im Gesetz als auch in der kantonal unterschiedlichen Umsetzung. Zu diesem Schluss kommt nun auch ein vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) in Auftrag gegebener Evaluationsbericht. Die in der IG Pflegefinanzierung zusammengeschlossenen Leistungserbringerverbände und Patientenorganisationen fordern schon lange eine lückenlose Finanzierung der Restkosten durch die Kantone, eine Anpassung der OKP-Beiträge an die Kostenentwicklung und eine bessere Abgeltung der Übergangspflege.

H+ Schwerpunkt: Akut- und Übergangspflege
Bereits bei Inkrafttreten der Regelung der Akut- und Übergangspflege (AÜP) im 2011 bemängelte H+ die zu kurze Dauer von nur 14 Tagen und die Nichtvergütung von Hotellerie und Betreuung. Obschon nach einem Spitalaufenthalt medizinisch oft indiziert, wird Übergangspflege aufgrund dieser Mängel nur selten verordnet. Andererseits ziehen Versicherungen bisweilen die für sie kostengünstigere Übergangspflege einer medizinisch sinnvolleren, aber teureren Rehabilitationsbehandlung vor.

Im aktuellen, von der IG Pflegefinanzierung mitgetragenen Positionspapier von Februar 2018 bekräftigt H+ seine Forderungen: Die Dauer der AÜP muss mindestens vier Wochen betragen, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung bei ausgewiesenem Bedarf, und die Hotellerie- und Betreuungskosten sind wie bei einem Spitalaufenthalt durch Kantone und OKP zu vergüten. Die AÜP ist zudem klar abzugrenzen von der stationären Rehabilitation bzw. Psychiatrie. Mit diesen Nachbesserungen lassen sich Finanzierungsbrüche und Fehlanreize bei der Anordnung beseitigen, und die Übergangspflege kann ihren unbestrittenen Zweck endlich erfüllen.

Positionspapier AÜP online
Das Positionspapier «Akut- und Übergangspflege (AÜP): Mängel, Handlungsbedarf und Forderung einer Neuregelung» finden Sie in der rechten Spalte und auf der <link http: www.hplus.ch de politik h_positionen external-link-new-window external link in new>Website von H+. Der Evaluationsbericht des BAG seinerseits wird dem Bundesrat demnächst zur Stellungnahme unterbreitet und anschliessend veröffentlicht, voraussichtlich im zweiten Quartal 2018.

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Stefan  Berger

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