Umgang mit Forderungen der CSS zur Rückvergütung der MWST auf Medikamenten

Mitgliedinstitutionen von H+ erhalten von der CSS Versicherung vermehrt Rückforderungsschreiben zu verrechneten MWST-Beträgen auf Medikamenten. Gestützt auf ein juristisches Gutachten wird abgeraten, darauf einzugehen.

Die CSS Versicherung hat in letzter Zeit vermehrt Rückforderungsschreiben an Spitäler versendet und wirft ihnen darin vor, zu Unrecht MWST-Beträge auf Medikamente abgerechnet zu haben. Die CSS führt aus, dass die MWST nicht in die Preisberechnung der Medikamente einfliessen dürfe, wenn diese im Rahmen einer Patientenbehandlung verwendet werden.
Das Kantonsspital Aarau hat ein juristisches Gutachten zu den Vorwürfen erstellen lassen. Darin wird empfohlen, nicht auf die Forderungen der CSS einzutreten. Ein Musterantwortschreiben dafür finden Sie in der rechten Spalte.

Position von H+

H+ unterstützt die Haltung der Juristen und empfiehlt seinen Mitgliedern:

  • nicht auf die Forderungen der CSS einzutreten und das Musterantwortschreiben zu verwenden;
  • die beim Medikamenteneinkauf entrichtete MWST zwingend in den Medikamentenpreis einzurechnen;
  • auf der Patientenrechnung keinen MWST-Betrag auszuweisen, sofern ein Medikament im Rahmen einer Patientenbehandlung verwendet wurde;
  • auf die in der Praxis zwischen den meisten Spitälern und Versicherern bestehenden Verträge über einen Pauschalabzug auf dem Publikumspreis von Medikamenten zu verweisen.

Sie finden die Position von H+ ebenfalls in der rechten Spalte.