Neues Verordnungsformular Rollstuhlversorgung UV/IV/MV
Neu besteht für die Rollstuhlversorgung im Rahmen von UV/IV/MV ein national einheitliches Verordnungsformular. Der Aufwand fürs Ausfüllen wird vergütet.
Die bei den Vertragslieferanten für die Rollstuhlversorgung zuständigen Fachleute tarifieren zusammen mit der Zentralstelle für Medizinaltarife (ZMT) ihre Leistungen. Sie bitten darum, dass das neu veröffentlichte, national einheitliche Verordnungsformular «Ärztliche Verordnung zur Abgabe eines Rollstuhls” zu verwenden. Sie finden das Formular auf der <link https: www.mtk-ctm.ch de tarife rollstuhlversorgung _blank external-link-new-window external link in new>Website der ZMT.
Abrechnung des ärztlichen Aufwands
Der ärztliche Aufwand zum Ausfüllen des Formulars kann gemäss ZMT über folgende TARMED-Positionen abgerechnet werden:
- «Konsultation” (00.0010 ff.)
- «Ausstellen von Rezepten oder Verordnungen ausserhalb von Konsultation” (00.0136 oder 00.0146)
Die ZMT geht davon aus, dass üblicherweise die Position «Konsultation” ausreicht, zumal gemäss dem neuen Formular die Kriterien ohne Verwendung von Hilfsmittel beurteilt werden sollen. Diese Interpretation deckt sich mit den Leistungsinterpretationen der Konsultation gemäss TARMED. Wird das Formular während des stationären Aufenthalts besprochen und ausgefüllt, erfolgt die Vergütung über die DRG-Pauschale.
Leiten Sie bitte diese Informationen an die ärztlichen Dienste in Ihrem Betrieb weiter, welche die Rollstuhlversorgung anordnen, besten Dank. Bei Fragen zur Verwendung des Formulars wenden Sie sich bei H+ an <link mail window for sending>Markus Tschanz.