Stationäre Rehabilitation: Anpassungen ab 2018
Für die stationäre Rehabilitation hat es Anpassungen auf das neue Jahr gegeben. H+ gibt Ihnen einen Überblick.
Für alle Fälle der stationären Rehabilitation werden die im Jahr 2018 zu erhebenden und dann im 2019 zu liefernden Daten für die medizinische Statistik umfangreicher ausfallen als in den Vorjahren.
Neu führt das Bundesamt für Statistik (BFS) Instrumente zur Zustandserfassung in der Schweizerischen Operationsklassifikation (CHOP) auf. Die Unterlagen zur medizinischen Kodierung finden Sie <link https: www.bfs.admin.ch bfs de home statistiken gesundheit nomenklaturen medkk instrumente-medizinische-kodierung.html external-link-new-window external link in new>hier unter «Gültige Instrumente zur medizinischen Kodierung je Jahr” 2018.
Anpassungen CHOP-Katalog
Besonders der CHOP-Katalog wurde angepasst. Im <link https: www.bfs.admin.ch bfs de home statistiken gesundheit nomenklaturen medkk instrumente-medizinische-kodierung.assetdetail.4202459.html external-link-new-window external link in new>Rundschreiben vom Dezember 2017 wurde beispielsweise darauf aufmerksam gemacht, dass alle Positionen im CHOP-Katalog 2018 zu AA.12.- «Functional Independence Measure TM (FIM)” gestrichen werden. Die SwissDRG AG hat jedoch eine Lösung bereitgestellt, damit FIM-Anwender dieses Jahr ihre Fälle kodieren können. Zusätzlich gibt die SwissDRG AG vor, dass die <link https: www.swissdrg.org de rehabilitation datenerhebung erhebung-2019-daten-2018 external-link-new-window external link in new>ST Reha Leistungsbereiche codiert werden müssen.
H+ hat eine Auswahl der wichtigsten Änderungen bei den Kodierregeln im Kodierhandbuch zusammengestellt. Sie finden sie auf der <link http: www.hplus.ch de dienstleistungen tarife tarifdienst hinweise_empfehlungen external-link-new-window external link in new>H+ Website.
Datenlieferung ST Reha neu direkt an die SwissDRG AG
Die SwissDRG AG hat beschlossen, bereits die Daten 2017 über die neue Web-Schnittstelle einzuholen. Damit werden alle an der Erhebung für ST Reha teilnehmenden Betriebe im Frühjahr 2018 ihre Daten nicht auf gewohnte Art der ZHAW liefern, sondern direkt der SwissDRG AG. Details dazu entnehmen Sie der <link https: www.swissdrg.org application files aenderungen_erhebungsunterlagen_2017.pdf external-link-new-window external link in new>Änderungsliste für die Datenlieferung. Der wesentliche Vorteil der neuen Lösung ist, dass die Betriebe unmittelbar nach der Datenlieferung eine Rückmeldung erhalten. Sie können anschliessend bis zum Eingabeschluss fehlende oder fehlerhafte Daten ergänzen bzw. korrigieren. Dadurch kann die gute Datenqualität weiter gesteigert werden.
H+ empfiehlt Ihnen, die Daten frühzeitig zu liefern, um genügend Zeit für allfällige Anpassungen zu haben.
Für die ab 1. Januar 2018 erhobenen Daten bedarf es ebenfalls <link https: www.swissdrg.org de rehabilitation datenerhebung erhebung-2019-daten-2018 external-link-new-window external link in new>Anpassungen. Besonders die für die Kalkulation von Zusatzentgelten vorgesehene Detailerhebung von teuren Medikamenten und Prozeduren (Artikelliste für die verbindliche Einzelkostenverrechnung Daten 2018) muss rechtzeitig eingerichtet sein, um aufwändige Nacherhebungen zu vermeiden.