Amtstarif TARMED 1.09: Start mit Kinderkrankheiten

Der vom Bund verordnete Amtstarif TARMED 1.09 ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Zum Start musste das BAG in der Altjahreswoche über Fehler und Unstimmigkeiten in der Datenbank informieren.

Das BAG hat die Tarifpartner in der Altjahreswoche per Mail über Unstimmigkeiten in der Datenbank TARMED wie folgt informiert: «Nach dem Entscheid des Bundesrates vom 18. Oktober 2017 betreffend Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung per 1. Januar 2018 trafen beim Bundesamt für Gesundheit diverse Meldungen zu Unstimmigkeiten in der Datenbank TARMED 1.09 ein. Wir haben diese nun in Form eines Änderungsprotokolls auf unserer Internetseite publiziert. Allfällige weitere Meldungen werden gesammelt und periodisch in die Datenbank sowie wenn notwendig in den Tarifbrowser oder die PDF-Datei der Tarifstruktur eingepflegt und zu einem geeigneten Zeitpunkt publiziert.”

Noch hängige Klage vor Bundesgericht zur Version 1.08_BR

Zur Erinnerung: Im Juni 2017 klagte die Krankenversicherung Assura im Zusammenhang mit der Anwendung der Tarifstruktur 1.08_BR gegen die Hirslanden Klinik St. Anna in Luzern. Das kantonale Schiedsgericht Luzern folgte der Auffassung der Klinik St. Anna und erklärte die bundesrätliche Verordnung für nicht anwendbar. Das Gericht begründete sein Urteil mit dem groben Eingriff, der nicht sachgerecht, sondern rein politisch motiviert gewesen sei. Die Assura, vertreten durch Santésuisse, legte beim Bundesgericht Rekurs ein. Dort ist die Beweisaufnahme abgeschlossen. Das Urteil steht noch aus.

Das bedeutet konkret, dass der verordnete Amtstarif TARMED 1.09 sich juristisch auf wackligen Füssen bewegt, da seine Basis 1.08_BR auf ein abschliessendes Bundesgerichtsurteil wartet. H+ verlangte in der Vernehmlassung zum zweiten Tarifeingriff des Bundesrates erfolglos, dass mit dem Erlass der neuen Verordnung zugewartet wird bis zum Vorliegen des letztinstanzlichen Urteils.

Unrealistische Vorgaben für das Monitoringkonzept
Zwei Tage vor Weihnachten kam nochmals «dicke” Post aus dem BAG mit einem fünfseitigen Schreiben über «Informationen und Daten für das Monitoring der Anpassungen an der Tarifstruktur TARMED per 1.1.2018”. Der Detaillierungsgrad und die Vorgaben für die Datenlieferung durch die Tarifpartner taxieren die Leistungserbringer nach einer ersten Grobbeurteilung als unrealistisch. Schon im Juli 2018 erwartet das BAG die Daten für das erste Quartal sowie «zu Vergleichszwecken die Daten des ersten Quartals der Jahre 2015 bis 2017”. In vielen Spitälern werden zum verlangten Ablieferungszeitpunkt noch gar nicht alle Rechnungen gestellt sein für das erste Quartal.

Das BAG verlangt auch «Überschreitungsquoten der Mengenlimitationen” für Patienten mit erhöhtem Handlungsbedarf für alle vorgegebenen Alterskategorien. Diese sollen die Tarifpartner auf der Basis von Jahresdaten der Jahre 2015 bis 2017 berechnen. Zudem müssen die Tarifpartner «Analysen liefern, welche es ermöglichen, Änderungen im Abrechnungsverhalten zu identifizieren.” Auch diese aufwändigen Analysen müssen gemäss Vorgaben des BAG zwei Monate nach jedem Quartalsende abgeliefert werden.
H+ erachtet die Datenforderungen in der vorgeschlagenen Form als nicht umsetzbar, insb. die bis 2015 zurückgehenden Detailanalysen und die kurzfristigen Ablieferungstermine. Die Kosten für ein solches Monitoring würden sich nach ersten Schätzungen von H+ in zweistelliger Millionenhöhe bewegen und zu unnötigem bürokratischen Abläufen mit riesigen Datenmengen führen.
H+ analysiert die Situation zurzeit im Detail und wird sich mit den anderen Tarifpartnern beim BAG für eine praktikable Lösung einsetzen.

Kontakt

Links

<link https: www.bag.admin.ch bag de home themen versicherungen krankenversicherung krankenversicherung-leistungen-tarife aerztliche-leistungen-in-der-krankenversicherung tarifsystem-tarmed.html external-link-new-window external link in new>BAG: Tarifsystem TARMED