Vorsicht bei Pauschalverträgen medizinischer Fachgesellschaften

Spitäler werden vermehrt mit Verträgen konfrontiert, welche Fachgesellschaften ohne Einbezug von H+ oder von Tarifverantwortlichen der Spitäler direkt mit den Versicherern erarbeitet haben. Das birgt Risiken.

Anlässlich ihrer September-Sitzung hat sich die H+ Fachkommission Tarife und Verträge mit Verträgen zur Leistungsentschädigung beschäftigt, die durch medizinische Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Insbesondere ging es um die Pauschalverträge zu PET/CT-Leistungen und endovenöser Behandlung von Stammvenen bei Varikose.

Da die TARMED-Revision blockiert ist, ist es für Spitäler und Kliniken schwierig, sich mit den Versicherern über neue oder veränderte Leistungen zu einigen. Dies umso mehr, als verschiedene Fachgesellschaften mit den Versicherern Pauschalverträge für Leistungen in der freien Praxis abgeschlossen haben, was gemäss KVG möglich ist.

Abschluss erst nach Rücksprache mit H+
Für die Spitäler und Kliniken sind auf die freie Praxis ausgerichtete Pauschalverträge heikel, weil darin komplexe Leistungen oft nicht genügend abgebildet sind. Die Fachkommission empfiehlt deshalb den H+ Mitgliedern, solche Verträge – wenn überhaupt – erst nach Rücksprache mit der H+ Geschäftsstelle und in Kenntnis der Vor- und Nachteile auf Spitalebene abzuschliessen. Die H+ Geschäftsstelle ist zudem froh, von den Mitgliedern rasch informiert zu werden, wenn diese von allfälligen neuen Pauschalverträgen oder Verhandlungen erfahren.
Durch frühzeitige Information und Koordination untereinander können mangelhafte Verträge sowie ein Vertragswildwuchs für die Spitäler und Kliniken vermieden werden.

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