Tiefere MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2018

Am 24. September 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten die Vorlage Altersvorsorge 2020 an der Urne abgelehnt. Deswegen werden die MWST-Sätze auf den 1. Januar 2018 gesenkt.

Ende 2017 läuft die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) durch die MWST um 0,4 MWST-Prozentpunkte aus. Gleichzeitig steigen per 1. Januar 2018 die MWST-Sätze um 0,1 Prozentpunkte aufgrund der Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI). Dadurch verändern sich die MWST-Sätze ab 1. Januar 2018 wie folgt:

 

Normalsatz

Sondersatz

Reduzierter Satz

Aktuelle Steuersätze

8,0 %

3,8 %

2,5 %

- Auslaufende IV-Zusatzfinanzierung 31.12.2017

-0,4 %

-0,2 %

-0,1 %

+ Steuererhöhung FABI 1.1.2018-31.12.2030

0,1 %

0,1 %

0,1 %

Neuer Steuersätze ab 1.1.2018

7,7 %

3,7 %

2,5 %


Die Reduktion der gesetzlichen Steuersätze bedingt auch eine entsprechende Anpassung der Saldo- und Pauschalsteuersätze. Diese werden so berechnet, dass die Steuerschuld prozentual gleich abnimmt wie bei einer nach der effektiven Methode (Steuer auf dem Umsatz mit Vorsteuerabzug) abrechnenden steuerpflichtigen Person.

Saldo- und Pauschalsteuersätze

bis 31. Dezember 2017

Saldo- und Pauschalsteuersätze

ab 1. Januar 2018

0,1 %

0,1 %

0,6 %

0,6 %

1,3 %

1,2 %

2,1 %

2,0 %

2,9 %

2,8 %

3,7 %

3,5 %

4,4 %

4,3 %

5,2 %

5,1 %

6,1 %

5,9 %

6,7 %

6,5 %


Aufgrund der Veränderungen aktualisiert H+ zurzeit die Broschüre «Mehrwertsteuer im Spital» und publiziert sie am 30. November auf der <link http: www.hplus.ch de dienstleistungen betriebswirtschaft rechnungswesen_spital mehrwertsteuer_im_spital external-link-new-window external link in new>Website.

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