Jetzt definitiv: Umsetzung der subjektorientierten Finanzierung der eidgenössischen Prüfungen

Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die Berufsbildungsverordnung definitiv angepasst und bestimmt, wie die Subjektfinanzierung im Bereich der eidgenössischen Prüfungen ab 1. Januar 2018 umgesetzt wird. Kursteilnehmende erhalten neu 50 Prozent der Gebühren direkt vom Bund.

Kursteilnehmende, die sich auf eine eidgenössische Berufsprüfung oder höhere Fachprüfung vorbereiten, erhalten ab 1. Januar 2018 finanzielle Unterstützung direkt vom Bund, der gleichzeitig die Gesamtbeiträge zugunsten der höheren Berufsbildung erhöht. Arbeitgebende, welche die Kurskosten ihrer Mitarbeitenden bislang direkt den Kursanbietern bezahlt haben, müssen administrativ umdenken und ihre Prozesse anpassen, da die Finanzflüsse in Zukunft über die Kursteilnehmenden abgewickelt werden müssen.

50 Prozent der Kursgebühren zurückerstattet
Wie im <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel external-link-new-window external link in new>eFlash 4/2017 und <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel external-link-new-window external link in new>eFlash 6/2017 bereits informiert erhalten die Kursteilnehmenden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal 9’500 Franken, für höhere Fachprüfungen maximal 10’500 Franken. Nachdem die Kursteilnehmenden die eidgenössischen Prüfungen absolviert haben, können sie unabhängig vom Prüfungserfolg beantragen, dass ihnen die Bundesbeiträge zurückerstattet werden. Für Kursteilnehmende, die sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag eine Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich.

Sinnvoller Systemwechsel

Aus Arbeitgebersicht ist der Systemwechsel zu begrüssen. Das neue System bringt für den betroffenen Bildungstyp eine einfache, gerechte und transparente öffentliche Finanzierung für alle Abschlüsse und über alle Kantonsgrenzen hinaus. Die definitiven Informationen zur subjektorientierten Finanzierung der höheren Berufsbildung finden Sie auf der <link https: www.sbfi.admin.ch sbfi de home bildung hbb finanzierung.html external-link-new-window external link in new>Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Bei H+ ist <link mail window for sending>Jürg Winkler, Tel. 031 335 11 34, bei Fragen gerne für Sie da.

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