Vernehmlassung der Verordnungsänderung über die Unfallversicherung

Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) führt eine Vernehmlassung zur Änderung von Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung durch. Teilen Sie H+ Ihre Meinung mit.

Die Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 zur Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) ist seit mehr als einem Jahrzehnt unverändert. Nun wird sie an die neuen wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse zu schädigenden Stoffen und mechanischen Einflüssen auf die Gesundheit angepasst.

Zentrale Änderungen
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Aufnahme von zusätzlichen schädigenden Stoffen wie beispielsweise Acrylate, aliphatische Amine und synthetische Kühlschmiermittel. Weiter soll die Liste der physikalischen Einwirkungen in einzelnen Punkten in der Umschreibung erweitert und mit der Diagnose Hypothenar-Hammer-Syndrom ergänzt werden. Es ist vorgesehen, dass die Verordnungsänderungen auf den 1. April 2018 in Kraft treten.

Ihre Meinung ist H+ wichtig!
Grundsätzlich befürwortet H+ die Anpassungen in der Verordnung. Falls Sie Änderungen oder Ergänzungen wünschen, teilen Sie uns diese bitte mit. Senden Sie uns Ihre Stellungnahme bis spätestens Montag, 8. Oktober 2017 an <link>umfragen@hplus.ch.
Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie auf der <link https: www.admin.ch ch d gg pc external-link-new-window external link in new>Website der Bundeskanzlei. Bei Fragen steht Ihnen <link mail window for sending>Martin Bienlein, Leiter Geschäftsbereich Politik, Tel. 031 335 11 13, gerne zur Verfügung.

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