TARMED-Amtstarif: Der veraltete Tarif bleibt nicht sachgerecht

Der Bundesrat hat wie angekündigt Mitte August erneut in den TARMED eingegriffen. Der verordnete Amtstarif ist durch den zweiten Eingriff weiterhin weder sachgerecht noch kostendeckend. Wenigstens wurden dank der Vernehmlassungsantwort von H+ einige grobe Mängel beseitigt.

H+ bedauert, dass der Bundesrat eine Chance verpasst hat, auf der Basis des von H+ eingereichten neuen, betriebswirtschaftlich bemessenen Tarifes eine Verbesserung in die Wege zu leiten. Da der Bundesrat mit dem erneuten Eingriff keine Rücksicht auf das hängige Urteil des Kantonsgerichts Luzern zu TARMED genommen hat, liegt der Ball nun beim Bundesgericht.

Nur geringfügige Verbesserungen
H+ anerkennt zwar die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf mit geringfügigen Verbesserungen. Dank gut fundierter medizinischer Beispiele und Zahlen der H+ Mitglieder hat der Bundesrat zumindest die gröbsten Fehler gegenüber seinem ursprünglichen Vorschlag beseitigt. Unter dem Strich bringt der zweite Eingriff in die veraltete, nicht sachgerechte Tarifstruktur aber weitere Verschlechterungen statt eine dringend nötige Revision. Dem neuen Amtstarif fehlt die vom Gesetz geforderte sachgerechte und betriebswirtschaftliche Bemessungsgrundlage. H+ ist vor allem empört darüber, dass der Bund die Anträge der Versicherer basierend auf Schätzungen, Abrechnungsdaten und Rationierungen weitgehend übernommen hat.
Die Eingabe von H+, die dem Bund seit dem 3. November 2016 vorliegt, basiert auf medizinischem Wissen und betriebswirtschaftlich fundierten Kostendaten. Doch diese neue Tarifstruktur der Spitäler und Kliniken berücksichtigte der Bund nicht und schickte sie nicht einmal in die Vernehmlassung.

Tropfen auf den heissen Stein
H+ sieht ein grosses Problem bei den willkürlichen Zeitlimitationen, die den Ärztinnen und Ärzten für Vorabklärungen und Behandlungen viel weniger Zeit zugestehen. Die angekündigten Ausnahmen für Kinder, ältere Menschen und psychisch Kranke sind zwar zu begrüssen, aber ein Tropfen auf den heissen Stein.

Eingriff schwächt Tarifpartnerschaft weiter
Am 3. November 2016 reichte H+ nach über vierjährigen Revisionsarbeiten dem Bundesrat eine neue, sachgerechte und betriebswirtschaftlich bemessene Tarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen zur Festsetzung ein. H+ eröffnete damit dem Bundesrat die Möglichkeit, in kurzer Zeit und mit wenig Aufwand eine aktualisierte und zukunftsorientierte Tarifstruktur in die Vernehmlassung zu geben. Diese Chance für einen Neuanfang hat der Bundesrat nicht genutzt.

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