Empfehlung für Rechnungen aus TARMED 1.08_BR
Aufgrund des Luzerner Urteils über die Anwendung der verordneten TARMED-Version 1.08_BR könnten sich für die Spitäler Nachforderungen ergeben. H+ empfiehlt seinen Mitgliedern, diese Forderungen geltend zu machen.
Ein Urteil des Luzerner Kantonsgerichts zur Tarifstruktur TARMED 1.08_BR, gültig für den Zeitraum von Oktober 2014 bis Dezember 2016, könnte den Schweizer Spitälern, Kliniken und Pflegeinstitutionen die Möglichkeit eröffnen, nachträglich gegenüber Versicherern Nachforderungen aus ambulanten medizinischen Leistungen geltend zu machen. Damit diese Nachforderungen nicht verjähren oder verwirken, sollten sie in nächster Zeit beziffert und eingefordert werden.
Die beklagte Versicherungsseite hat das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts weitergezogen, es ist nun bei der Abteilung Sozialversicherungen des Bundesgerichts hängig. Der Ausgang ist zeitlich und inhaltlich offen.
Die Kanzlei Vischer hat eine <link file:16692 download file>Empfehlung zu den TARMED-Rechnungen aufgestellt. H+ empfiehlt seinen Mitgliedern, ihre Rechte in Bezug auf die Verrechnung von medizinischen Leistungen zwischen Oktober 2014 und Dezember 2016 auf diese oder eine andere Weise zu wahren.