EPDG: Gleiche Umsetzungstermine für Reha und Psychiatrie
Auch für die stationäre Rehabilitation und stationäre Psychiatrie gilt eine Frist von drei Jahren für die Umsetzung des EPDG. Die Unterlagen der Infoveranstaltung zum EPDG erhalten Sie bei der H+ Geschäftsstelle.
H+ hat im eFlash 4/17 für die Bereiche stationäre Rehabilitation und stationäre Psychiatrie eine falsche Umsetzungsfrist des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG) angegeben. Für sämtliche Institutionen mit stationären Behandlungen – Akut, Rehabilitation und Psychiatrie – gilt die Frist von drei Jahren seit Inkraftsetzung am 15. April 2017. Lediglich Pflegeheime und Geburtshäuser haben fünf Jahre Zeit. Institutionen, die keine stationären Behandlungen durchführen, können das EPDG freiwillig umsetzen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der <link https: www.e-health-suisse.ch elektronisches-patientendossier.html external-link-new-window external link in new>Website von eHealth Suisse.
Gut besuchte Infoveranstaltungen
Die Infoveranstaltungen von H+ zum EPDG vom 27. und 28. Juni 2017 sind auf reges Interesse der Mitglieder gestossen. Die Referenten konnten die zahlreichen, detaillierten Fragen beantworten und den Teilnehmenden wertvolle Informationen zur Umsetzung des EPDG geben. Die Präsentationen erhalten Sie auf Anfrage bei <link mail window for sending>Laila Fawer.