Stationäre Frührehabilitation: Abbildung in der medizinischen Statistik BFS und Befragung SwissDRG AG
Die SwissDRG AG beabsichtigt, die Aufgaben der Spitäler und Kliniken mit Frührehabilitationsleistungen zu klären. Dazu hat der Verwaltungsrat entschieden, diejenigen Betriebe zu identifizieren, welche die seit 2017 mit CHOP-Codes kodierbaren Leistungen erbringen. Parallel dazu entwickelt die SwissDRG AG Falldefinitionen und Abrechnungsregeln für alle stationären Fälle.
Wie im <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel external-link-new-window external link in new>eFlash 4/17 erwähnt, schlug die Geschäftsstelle der SwissDRG AG vor, in künftigen Versionen der Tarifstruktur von SwissDRG Frührehabilitationsleistungen in Fallpauschalen abzubilden und alle Leistungserbringer zur Anwendung dieser neuen Pauschalen zu verpflichten, unabhängig ihres heutigen Leistungsauftrags oder angewendeten Tarifs. Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG hat diesem Vorschlag im Grundsatz zugestimmt. Die Umsetzung soll in Akutspitälern ab dem 1. Januar 2020 erfolgen. Nach einer Übergangsfrist sollen auch die Reha-Abteilungen in Akutspitälern und die Rehabilitationskliniken mit SwissDRG-Fallpauschalen abrechnen. Dadurch bleibt Zeit, offene Fragen bezüglich Leistungsaufträgen und Anwendung der verschiedenen nationalen Tarifstrukturen zu klären und die Anwendungsregeln zu implementieren.
Datenerhebung bereits 2017 im DRG-Datenformat
Alle Rehabilitationskliniken und Spitalabteilungen mit Frührehabilitationsleistungen sind jedoch aufgefordert, bereits 2017 die entsprechenden Kosten- und Leistungsdaten im DRG-Datenformat zu erheben und diese der SwissDRG AG im Frühjahr 2018 zu übermitteln. Unabhängig davon sind alle Leistungserbringer verpflichtet, im Rahmen der medizinischen Statistik der Krankenhäuser die Fälle nach den Anweisungen des Bundesamts für Statistik (BFS) im <link https: www.bfs.admin.ch bfs de home statistiken gesundheit nomenklaturen medkk external-link-new-window external link in new>Kodierhandbuch und in allfälligen Klarstellungen zu kodieren.
Laufende Umfrage zu Kodierung nach CHOP-Codes
Der Verwaltungsrat der SwissDRG AG verlangt zur Umsetzung noch zusätzliche Informationen. So soll untersucht werden, welche Leistungserbringer die Leistungen schon heute mit den neuen CHOP-Codes kodieren oder dies in Zukunft vorhaben. Dazu hat die SwissDRG AG eine Umfrage bei den Spitälern und Klinken gestartet. Bitte melden Sie sich bei der <link external link in new>SwissDRG AG oder bei H+, falls Ihr Betrieb Frührehabilitationsleistungen erbringt, aber die Umfrage nicht erhalten hat.
Codes im CHOP-Katalog 2017 verpflichtend
Der Begriff Frührehabilitation wird in der Schweiz nach wie vor unterschiedlich verwendet. Der SwissDRG AG war es daher ein Anliegen, jene Fälle zu erkennen, welche beim stationären Aufenthalt bereits frühzeitig multiprofessionelle therapeutische und in diesem Sinne rehabilitative Massnahmen benötigen. Nur so können diese Leistungen gegebenenfalls auch gesondert in der Tarifstruktur abgebildet werden. Interne Arbeitsgruppen definierten die entsprechenden Leistungen, aus denen Anträge zu Prozeduren-Codes (CHOP-Codes) an das Bundesamt für Statistik resultierten. Diese Codes sind im CHOP-Katalog 2017 enthalten und alle Leistungserbringer sind verpflichtet, diese anzuwenden, sofern sie die entsprechenden Leistungen erbringen.