Neues Gutachten fordert Erhöhung des WACC-Zinssatzes

Der WACC-Zinssatz müsste auf 4,8% angehoben werden. Das ist das Fazit des dritten Gutachtens des Instituts IFBC im Auftrag von H+. Die Expertise basiert auf den Angaben der H+ Mitglieder im Rahmen einer Befragung im April 2017.

H+ hat im April 2017 erneut eine Mitgliederbefragung zum WACC-Zinsatz durchgeführt und bedankt sich bei allen Institutionen, die teilgenommen haben. Die IFBC AG hat gestützt auf die Ergebnisse ein drittes Gutachten erstellt. Die Zeitreihenanalyse zeigt, dass der vom Gesetzgeber angewendete Zinssatz immer noch zu tief ist und dringend angehoben werden müsste. Gemäss <link http: www.hplus.ch fileadmin user_upload betriebswirtschaft vkl deutsch external-link-new-window external link in new>Gutachten auf 4,8% rückwirkend auf den 1. Januar 2017.

H+ wird, gestützt auf das Gutachten, wiederum mit dem BAG Gespräche führen und fordern, die Höhe des WACC-Zinssatzes auf 4,8% anzuheben. Im Weiteren ist der Anwendungsrahmen des WACC-Zinssatzes weiterhin auf der «regulatory asset base» zu berechnen und nicht auf dem Anlagevermögen, wie es der Preisüberwacher aktuell tut.

Gutachten 2011 und 2014 forderten bereits Zinsanpassung

H+ hatte bereits 2011 und 2014 Mitgliederbefragungen durchgeführt und basierend darauf bei der IFBC AG die Überprüfung des Zinssatzes in Auftrag gegeben. Die Gutachten ergaben, dass der WACC-Zinssatz rückwirkend auf 5,8% respektive 4,9% hätte angehoben werden müssen.

Seit 2008 Zinssatz bei 3,7 Prozent
Der Gesetzgeber sieht vor, das Kapitalkostenkonzept WACC (Weighted Average Cost of Capital) für die Ermittlung eines branchenüblichen Kapitalertrags für Spitalbetreiber anzuwenden. Dieser Zinssatz ist heute in der VKL auf 3,7% festgelegt. Er basiert auf einem Gutachten des Wirtschaftswissenschaftlichen Zentrums der Universität Basel (WWZ) aus dem Jahr 2008. Auftraggeber war das Bundesamt für Gesundheit BAG.

H+ gibt in regelmässigen Abständen Gutachten in Auftrag, da eine periodische Zinsanpassung vom Gesetzgeber vorgesehen ist und das WWZ empfiehlt, alle drei Jahre eine Überprüfung vorzunehmen, wenn der Wunsch nach einer grossen Planungssicherheit besteht.

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<link http: www.hplus.ch fileadmin user_upload betriebswirtschaft vkl deutsch external-link-new-window external link in new>Gutachten IFBC 2017: Neuberechnung WACC-Zinssatz