Änderungen KVV und KLV: Umsetzungsempfehlung an Pharmafirmen und Krankenversicherer

Die GSASA und H+ ersuchen die Pharmafirmen und Krankenversicherer, die geänderten Verordnungen Art. 71 a/b/c/d KVV umzusetzen.

Am 1. März 2017 sind die vom BAG angepassten Verordnungen zu Art. 71 a/b/c KVV in Kraft getreten. Mit einem Rundschreiben haben der Schweizerische Verein der Amts- und Spitalapotheker (GSASA) und H+ Ende Mai die Krankenversicherer und Pharmaunternehmen gebeten, das aus den Änderungen resultierende Vorgehen zu beachten.

Substanzielle Verbesserung für Spitäler
Die Verordnungsveränderung stellt für die Spitäler eine substanzielle Verbesserung dar. Die administrativen Abläufe werden dadurch vereinfacht. Dies erhöht die Patientensicherheit und verhindert unnötige Bürokratie.

Sie finden das Rundschreiben in der rechten Spalte.

Kontakt

Links

<link http: www.gsasa.ch external-link-new-window external link in new>Rundschreiben GSASA und H+