Abrechnungsempfehlung Leistungen Neuropsychologie in der Krankenpflegeversicherung

Die diagnostische Neuropsychologie ist ab 1. Juli 2017 Pflichtleistung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Die Verbände der Krankenversicherer und der Leistungserbringer erarbeiten eine neue nationale tarifliche Regelung für diese Leistungen in enger Anlehnung an die bisherige Tarifierung im UV/IV/MV-Bereich.

Die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Dezember 2016 kommunizierte Anpassung der Verordnungen über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) regelt die Aufnahme der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen als Leistungserbringer. Leistungen der diagnostischen Neuropsychologie gehen ab 1. Juli 2017 zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Damit diese Leistungen abgerechnet werden können, braucht es einen Tarif. Wie andere Tarifprojekte gezeigt haben, wartet das BAG erfahrungsgemäss zunächst ab, ob die Tarifpartner gemeinsam eine Tarifstruktur zur Genehmigung einreichen.

Stand der Tarifierung
Die erste Kontaktaufnahme von H+ mit den betroffenen Fachtherapeuten erfolgte im Februar 2017. Nach dem ersten Austausch mit der Schweizerischen Vereinigung der Neuropsychologinnen und Neuropsychologen (SVNP) sowie informellen Gesprächen mit santésuisse und curafutura nahm ein Vertreter von H+ am 24. Mai 2017 erstmals an einer Verhandlungssitzung aller für die Umsetzung der KLV-Anpassung involvierten Tarifpartner teil. Die vorgesehene Tarifstruktur lehnt sich sehr eng an die bereits seit über zehn Jahren bewährte Tarifstruktur Neuropsychologie für den Bereich der Unfall-, Invaliden- und Militärversicherung an. Übernommen werden jedoch nur Tarifpositionen, welche die diagnostische Neuropsychologie gemäss KLV beschreiben.

Noch strittige Datenbasis
Knackpunkte bilden wie bei allen jüngeren Tarifprojekten die Bewertung der Tarifpositionen und die Frage, wie weit Struktur und Preis getrennt verhandelt werden sollen. Sowohl für die Limitationen der Tarifpositionen als auch für das Kostenmodell wünschen die Krankenversicherer datenbasierte Informationen. H+ hat zu den Datenerhebungen kritisch angemerkt, dass lediglich Erhebungen unterstützt werden können, die zur Erarbeitung der Tarifstruktur oder des Kostenmodells wirklich nötig sind. Dabei ist auf die Verhältnismässigkeit von Erhebungsaufwand und Nutzen für alle Tarifpartner zu achten. Die bisher bei H+ eingegangenen Informationen zu den Vorarbeiten des SVNP mit den Krankenversicherern weisen noch auf ein ungünstiges Verhältnis hin. Seitens H+ ist eine Befragung der Mitglieder zu den Lohnkosten geplant.

Übergangslösung und Empfehlungen
Die Ausführungen zeigen, dass per 1. Juli 2017 kein genehmigter Tarif zur Anwendung kommen kann. Die Tarifpartner arbeiten an einer vertraglichen Übergangslösung, die dem BAG zur Kenntnis unterbreitet werden soll. Die Verbände der Krankenversicherer begrüssen eine Übergangsregelung, können sich aber zu den Taxpunktwerten nicht äussern, da Preisverhandlungen durch andere Vertretungen ihrer Mitglieder (HSK, CSS, tarifsuisse) erfolgen. Daher ist zurzeit auch offen, wann eine partnerschaftliche, vertraglich vereinbarte Übergangslösung bereitsteht.
H+ empfiehlt aufgrund des Verhandlungsstands, vorsorglich und vorbehältlich einer anderslautenden vertraglichen Lösung, die Leistungen der diagnostischen Neuropsychologie mit einer Tarifstruktur abzurechnen, die auf dem UV/MV/IV-Tarif beruht und einen Taxpunktwert von CHF 1.00 zu verwenden. Die Empfehlung finden Sie auf der Website von H+.