Einführung TARPSY: Einigung bei Tarifstrukturvertrag entscheidend

Für die erfolgreiche Einführung des nationalen Tarifsystems TARPSY per 1. Januar 2018 steht alles bereit. Die Tarifpartner müssen noch den Tarifstrukturvertrag verabschieden.

Wie im <link http: www.hplus.ch de publikationen eflash artikel external-link-new-window external link in new>eFlash 2/17 berichtet, bestätigte der Verwaltungsrat der SwissDRG AG im Dezember 2016 die schweizweite Einführung der Tarifstruktur TARPSY per 1. Januar 2018, wobei die tarifarische Anwendung der Kinder- und Jugendpsychiatrie voraussichtlich erst per 1. Januar 2019 für alle Institutionen verbindlich sein wird.
Die für die Einführung relevanten Unterlagen sind nun gemäss Zeitplan bereit: Anfang April informierte die SwissDRG AG über den Grouper, das Definitionshandbuch, die neue Datenerhebung und das Antragsverfahren. Um erste Simulationen vorzunehmen, steht den Kliniken auf der Website der SwissDRG AG ein <link http: swissdrg.org de _blank external-link-new-window external link in new>Online Batchgrouper zur Verfügung. Zudem sind umfangreiche Unterlagen zu TARPSY aufgeschaltet.

Kompromisse bei Urlaubstagen und Monitoring
Offen ist zurzeit noch die Verabschiedung des Tarifstrukturvertrags. Für die letzten Differenzen betreffend die Regelung der Urlaubstage und das Monitoring liegen Kompromisse vor. Um den Zeitplan einhalten zu können, müssen die Tarifpartner bis Ende Mai das Bundesamt für Gesundheit (BAG) informieren, ob ein Vertrag zustande kommt. Eine weitere Verzögerung würde die Einführung von TARPSY per 1. Januar 2018 gefährden.

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