Umsetzungsphase subjektorientierte Finanzierung der eidgenössischen Prüfungen

Ab 1. Januar 2018 erhalten Studenten, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, einen Teil ihrer Kurskosten direkt vom Bund bezahlt. H+ bringt im Mai in Erfahrung, wie die neue subjektorientierte Finanzierung in Spitäler und Kliniken eingeführt werden soll und informiert anschliessend seine Mitglieder.

Im Rahmen des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung, das der Bundesrat Ende August 2014 beschlossen hat, ist die stärkere finanzielle Unterstützung der Absolvierenden von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen ein Ziel. Dadurch soll die finanzielle Belastung für alle Studierenden auf der tertiären Bildungsstufe angeglichen und die höhere Berufsbildung gestärkt werden.
Bis anhin hat der Bund die eidgenössischen Berufsprüfungen und Höheren Fachprüfungen mit finanziellen Zuschüssen an die Kursanbieter unterstützt. Die Studenten profitieren dadurch von günstigeren Kursangeboten. Ab 1. Januar 2018 erhalten neu direkt die Studenten, die sich auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten, 50 Prozent der Kurskosten bis max. CHF 20‘0000.- vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) ausbezahlt.

Verordnung in der Vernehmlassung

Der Bundesrat beauftragte im Herbst 2016 das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), die Gesetzesvorlage und die notwendigen Finanzbeschlüsse im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI Botschaft 2017-2020) dem Parlament zu unterbreiten und genehmigen zu lassen. Das geschah Ende 2016. Vor der Einführung der Subjektfinanzierung hat der Bundesrat die Verordnung zum Gesetz in die Vernehmlassung geschickt, welche bis am 30. Mai 2017 dauert. H+ setzt sich darin für eine einfache, IT-gestützte Abwicklung ein.
Der Bundesrat entscheidet im September 2017 über die endgültige Verordnung und setzt Gesetz und Verordnung per 1. Januar 2018 in Kraft. Alle Studierenden, deren Prüfungen später stattfinden, werden von der neuen Regelung betroffen sein.

Infoanlass am 11. Mai 2017
Damit auch Spitäler und Kliniken die neuen Rahmenbedingungen und Abläufe kennen und verstehen, führen OdASanté und H+ einen ersten Infoanlass am 11. Mai 2017 durch, an dem Referenten des SBFI Auskunft geben. Von H+ nehmen Vertreter der Fachkommission HRM+ und von H+ Bildung teil. Die Teilnehmenden besprechen am Anlass, wann und wie die H+ Mitglieder über die neue Subjektfinanzierung informiert und mit welchen Hilfsmitteln sie unterstützt werden.
Der Wechsel hat vor allem auf die finanzielle Unterstützung der Studierenden und die Geldflüsse zwischen ihnen und den Betrieben grossen Einfluss. Weiterbildungsvereinbarungen erhalten dadurch eine andere Bedeutung. Die Veränderung betrifft bereits das Budget 2018.

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