SwissDRG AG: Entscheide zur Frührehabilitation

Die SwissDRG AG hat über die Verwendung des Begriffs «Frührehabilitation» in den stationären Tarifstrukturen entschieden. Sie hat beschlossen, dass künftig schweizweit alle Fälle, welche über CHOP-Codes kodiert werden, zwingend über die Tarifstruktur SwissDRG abgerechnet werden sollen.

Die SwissDRG-Partner meldeten bei der Frührehabilitation Umsetzungsprobleme, besonders bei fehlendem kantonalem Leistungsauftrag trotz erbrachter Leistung oder fehlender Baserate-Vereinbarung bei Betrieben, die aktuell Rehabilitationstarife vereinbart haben.

Der Begriff «Frührehabilitation» kommt seit der Einführung von SwissDRG in der Tarifstruktur vor. Die H+ Gruppierung Rehabilitation hat schon vor einigen Jahren auf die inhaltlich sehr unterschiedlichen Interpretationen des Begriffs hingewiesen. Die SwissDRG AG hat deshalb in den vergangenen zwei Jahren Arbeitsgruppen eingesetzt, um mit den Partnern die Begriffsinterpretation zu klären. Die Begriffsdefinition ist aber nie formal verabschiedet und veröffentlicht worden.

Umfrage zu Frührehabilitationsleistungen folgt
Dennoch sind aus den Arbeiten CHOP-Code-Anträge ans Bundesamt für Statistik (BFS) gestellt worden. Im CHOP-Katalog 2017 bestehen neu unter der Subkategorie 93.86.- Codes für fachübergreifende Frührehabilitation und unter 93.89.1 Codes für neurologische-neurochirurgische Frührehabilitation. Alle Kliniken und Spitäler, welche diese Leistungen erbringen, müssen seit diesem Jahr die Fälle mit den entsprechenden Codes kodieren. Die SwissDRG AG wird in Kürze eine Umfrage durchführen mit dem Ziel, alle Kliniken zu identifizieren, die Frührehabilitationsleistungen durchführen und eine Fallzahlschätzung vorzunehmen.

Bei Fragen steht Ihnen <link mail window for sending>Markus Tschanz gerne zur Verfügung.

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