Zwei Verträge im Bereich Transplantationsmedizin liefen Ende 2016 aus. Die Verträge zwischen H+ und dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) wurden per 1. Januar 2017 neu verfasst.
In den Verträgen zwischen H+ und dem SVK sind die Fallabwicklung und die Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen bei Transplantationen von soliden Organen und von Stammzellen festgelegt. Die Verträge werden dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Änderungen in den neuen Verträgen
Die zwei erneuerten Verträge beinhalten folgende Änderungen:
Die erneuerten Verträge stellen eine reibungslose Fallabwicklung im komplizierten Bereich der Transplantationsmedizin in Zusammenarbeit mit dem SVK sicher.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an <link external link in new>Markus Scherer, Leiter Tarife und Verträge im Universitätsspital Basel.