Neue Transplantationsverträge unter Dach und Fach

Zwei Verträge im Bereich Transplantationsmedizin liefen Ende 2016 aus. Die Verträge zwischen H+ und dem Schweizerischen Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) wurden per 1. Januar 2017 neu verfasst.

In den Verträgen zwischen H+ und dem SVK sind die Fallabwicklung und die Abgeltung von nicht durch SwissDRG geregelten Leistungen bei Transplantationen von soliden Organen und von Stammzellen festgelegt. Die Verträge werden dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.

Änderungen in den neuen Verträgen
Die zwei erneuerten Verträge beinhalten folgende Änderungen:

  • Die bisherige von SwissDRG abweichende Fall-Definition wurde in Absprache mit der SwissDRG AG angepasst und ist ab 1. Januar 2018 nun identisch.
  • Viele Pauschalen bleiben unverändert, einige konnten reduziert werden. Im Bereich der Laboruntersuchungen wurde eine Pauschale erhöht.
  • Alle Organ-Pauschalen konnten deutlich reduziert werden.
  • Die Rechnungstellung an den SVK wird neu auf Basis der Transplantationscodes (CHOP) gesteuert.


Die erneuerten Verträge stellen eine reibungslose Fallabwicklung im komplizierten Bereich der Transplantationsmedizin in Zusammenarbeit mit dem SVK sicher.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an <link external link in new>Markus Scherer, Leiter Tarife und Verträge im Universitätsspital Basel.

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