Vorgehen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen im stationären Bereich

Einzelne Krankenversicherer haben H+ Mitglieder für Wirtschaftlichkeitsprüfungen im stationären Bereich angefragt. Die H+ Fachkommission Tarife und Verträge hat Empfehlungen für das Verhalten bei solchen Anfragen erarbeitet.

Im Krankenversicherungsgesetz ist im Art. 56 die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit der Leistung festgehalten. Wichtig dabei ist der im Jahr 2013 in Kraft getretene Absatz 6. Gemäss diesem muss die Methode der Wirtschaftlichkeitskontrolle von den Versicherern und den Leistungserbringern vertraglich geregelt werden. Weiter muss die Methode schweizweit einheitlich sein und auf Ebene der Verbände abgeschlossen werden.

Grundsätzlich sind vertragliche Abmachungen aber auch bilateral zwischen einer Versicherung und einem Leistungserbringer möglich. Zu empfehlen ist dies jedoch nicht, da Transparenz und schweizweite Einheitlichkeit verloren gehen.
In jedem Fall muss jede Herausgabe von Patientendaten mit Blick auf den Datenschutz aufgrund des Prinzips der Verhältnismässigkeit auf ein Minimum beschränkt werden.

Empfehlungen bei Anfragen
Die H+ Fachkommission Tarife und Verträge hat basierend auf den obenstehenden Ausführungen folgende Empfehlungen erarbeitet:

  • Keine retrospektiven Einzelfall-Prüfungen zulassen
  • Auf eine schweizweit einheitliche vertragliche Methode beharren
  • Keine Pauschalrückforderungen akzeptieren
  • Keine bilateralen Verträge unterzeichnen
  • Personendatenschutz berücksichtigen


Die Empfehlungen sind ebenfalls auf der <link http: www.hplus.ch de dienstleistungen tarife tarifdienst_faq faq external-link-new-window external link in new>H+ Website abrufbar. H+ engagiert sich im Thema und ist für Informationen von bereits erfolgten wie auch neuen Forderungen von Versicherern dankbar. Bei Fragen können Sie sich an <link mail window for sending>Caroline Piana wenden.

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