OdASanté: Revision Bildungsverordnung FaGe konsequent umsetzen

Die OdASanté setzt sich für die konsequente Umsetzung der revidierten Bildungsverordnung FaGE ein und wehrt sich gegen Einschränkungen der rechtlich verbindlich festgelegten neuen Kompetenzen.

Mit der Inkraftsetzung der Bildungserlasse für die FaGe (Fachfrau/Fachmann Gesundheit) per 1. Januar 2017 findet die Revision der Bildungsverordnung und des Bildungsplans ihren Abschluss. Ab August 2017 gelten alle Kompetenzen, wie sie in der revidierten Bildungsverordnung und im Bildungsplan aufgeführt sind. Die Bildungsverantwortlichen in den Betrieben und an den Berufsfachschulen wurden in den vergangenen Monaten informiert und auf die Umsetzung vorbereitet. Sie werden demzufolge die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan aufgeführten Kompetenzen vollumfänglich ausbilden.

Rechtlich verbindliche Vorgaben strikte umsetzen
Die Pflegeverbände Schweizerischer Verein für Pflegewissenschaft (VFP), Swiss Nurse Leaders, Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) sowie die IG swissANP haben ohne Einbezug und Information von H+ und OdASanté in einem Schreiben an die Pflegedirektoren, die Pflegeverantwortlichen und die Direktoren von Spitälern und Kliniken «dringliche Empfehlungen» verschickt, auf die Einführung neuer Kompetenzen zu verzichten. Die OdASanté hat rasch und klar auf das Schreiben der genannten Pflegeverbände reagiert und alle Verantwortliche in den Beitrieben und in der Ausbildung ultimativ aufgefordert, die rechtlich verbindlichen Vorgaben der Bildungsverordnung FaGe sowie den Bildungsplan und die darin formulierten Handlungskompetenzen konsequent und strikte umzusetzen. H+ unterstützt diese Haltung und bedauert wie die OdASanté, dass im genannten Schreiben der Pflegeverbände «die Berufsbildung und die Berufsausübung verwechselt werden und damit Verunsicherung ausgelöst wird.»

Die revidierten Bildungserlasse Fachfrau/-mann Gesundheit (FaGe) sind seit 1. Januar 2017 rechtskräftig und müssen so umgesetzt werden. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat den Revisionsprozess überwacht und die entsprechenden Dokumente genehmigt. Die in Bildungsverordnung und Bildungsplan formulierten Handlungskompetenzen sind somit für die praktische und schulische Ausbildung verbindlich und müssen per Ende der Ausbildung vermittelt und geprüft sein.

In der Antwort der OdASanté auf das Schreiben der Pflegeverbände wird betont, dass für den Einsatz der FaGe im Betrieb in den Ausbildungsgrundlagen die fachliche Kompetenzgrenzen verbindlich festgelegt sind: «Die Ausgestaltung des konkreten Einsatzes der FaGe innerhalb dieser Grenze ist dann Sache des Betriebs. Dieser betriebliche Gestaltungsspielraum, der notabene auf jeder Bildungsstufe gilt, dient dazu, den Kompetenzbedürfnissen der Praxis zu entsprechen und damit auf die Ausgrenzungen zu verzichten.» Die an der Revision beteiligten Fachleute aus den drei Lernorten haben neben dem Bedarf die notwendigen handlungsleitenden Kenntnisse pro Kompetenz überprüft und wo nötig ergänzt.

Berufsausübungsstatus rechtlich festgelegt
Gestützt auf ein Rechtsgutachten der GDK über Haftpflichtfragen hat die FaGe einen Status, der grundsätzlich vergleichbar ist mit dem von Inhaberinnen und Inhabern eines eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses in anderen Berufen. Wie für diese Berufe erübrigt es sich darum auch für FaGe, den Status in den Ausbildungsbestimmungen festzuschreiben. Im Schreiben an die Pflegeverbäbde hält die OdASanté fest: «Deren Befähigung wird durch die ausgebildeten Kompetenzen festgelegt. Ihren Einsatz definiert im Rahmen dieser Befähigung der jeweilige Betrieb. Nach Abschluss der Ausbildung bleibt die Möglichkeit offen, die Kompetenzen durch qualifizierte inner- oder ausserbetriebliche Weiterbildungen im Lauf der Berufskarriere zu erweitern.»
Unterstützt von H+ bittet die OdASanté, gegenüber allen Betroffenen und Verantwortlichen klarzustellen, «dass die in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan formulierten Handlungskompetenzen der FaGe für die praktische und schulische Ausbildung rechtlich verbindlich und entsprechend einzuhalten sind.»

H+ dankt für die Kenntnisnahme und die Verbreitung der Stellungnahme der OdASanté innerhalb Ihres Betriebes. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an <link mail window for sending>Jürg Winkler, Fachverantwortlicher Personal- und Bildungspolitik, Tel. 031 335 11 34.

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