Anwendung von TARMED 1.08_BR für ambulante ärztliche Leistungen

Für 2017 hat der Bundesrat die von den Vertragspartnern beantragte Weiterführung der Tarifstruktur TARMED 1.08_BR genehmigt. Bei der Anwendung gibt es geringe Anpassungen.

Der Bundesrat hat am 23. November 2016 die von den Tarifpartnern curafutura, FMH, H+, MTK und santésuisse eingereichte Vereinbarung zur Anwendung der bestehenden Tarifstruktur bis 31. Dezember 2017 als Übergangslösung genehmigt.
H+ hat die Vereinbarung mitunterzeichnet, um Anwendungsunsicherheiten im drohenden vertragslosen Zustand zu verhindern. Die Kündigung von H+ des Rahmenvertrags, um Blockadestrategien zu vermeiden, gilt weiterhin.

Keine Vertretung von H+ mehr in Kommissionen

Zur praktischen Anwendung der Tarifstruktur gehörte in der Vergangenheit auch die Kommissionsarbeit der Tarifpartner. Besonders bei fraglichen Interpretationen der Regeln gelangten die Anwender an die paritätische Interpretationskommission PIK.
Für die Umsetzung des Sparten- und des Dignitätskonzepts bestand die paritätische Kommission Dignität und Sparten PaKoDig. Die Mitglieder von H+ wurden in diesen Kommissionen bis Ende 2016 durch Mitarbeitende der H+ Geschäftsstelle und TARMED-Expertinnen und -Experten der Mitgliedinstitutionen vertreten. Die verbliebenen Partner der einfachen Gesellschaft TARMED Suisse haben nach der Kündigung des Rahmenvertrags beschlossen, keine Vertreterinnen und Vertreter von H+ an den Kommissionssitzungen mehr zuzulassen.

Zu beachten bei den Abrechnungen
Bis ein revidierter Ärztetarif voraussichtlich ab 1. Januar 2018 in Kraft tritt, bittet H+ seine Mitglieder zur Abrechnung von ärztlichen Leistungen Folgendes zu beachten:

  • Wenden Sie zur Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder zu Lasten der Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung weiterhin die Tarifstruktur TARMED 1.08_BR an oder gegebenenfalls selber verhandelte Pauschaltarife.
  • Wenden Sie die mit den Versicherern verhandelten und in der Zuständigkeit der OKP vom Kanton genehmigten Taxpunktwerte an. Alternativ wenden Sie den vom Kanton für Ihren Betrieb festgesetzten oder provisorisch festgesetzten Taxpunktwert an.
  • Wenden Sie sich bei Interpretationsfragen zur Anwendung der Tarifstruktur an die H+ Geschäftsstelle und nicht an die PIK.
  • Wenden Sie sich für Mutationen bei den Sparten oder zum Eintrag einer noch nicht in die Datenbank eingetragenen Sparte, welche dem Spartenkonzept unterliegt, an die H+ Geschäftsstelle und nicht an die PaKoDig. Das gilt auch für Ihre Aussenstandorte oder externe Ambulatorien.
  • Weisungen der PIK oder PaKoDig kommen seit 1. Januar 2017 nach dem Ausschluss durch die übrigen Tarifpartner ohne die Beteiligung von H+ zustande. Diese Weisungen gelten für die Spitäler und Kliniken deshalb nicht mehr als paritätische Lösungsvorschläge.


Die H+ Geschäftsstelle beantwortet Fragen der Mitglieder zur Tarifanwendung in gewohnter Art und Weise. Die Spartendatenbank mit den Einträgen der H+ Mitglieder wird wie bisher quartalsweise produziert und der FMH, MTK, curafutura und santésuisse zur Verfügung gestellt.
Bei Fragen ist Ihre Ansprechperson <link mail window for sending>Markus Tschanz.

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